Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Gründe, Dauer & Anrechnung

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Begriffliche Abgrenzung: Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Die Dauer richtet sich danach, wann ein Urteil ergeht oder der Grund wegfällt.
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Die Dauer richtet sich danach, wann ein Urteil ergeht oder der Grund wegfällt.

Häufig verwechselt und doch grundverschieden: Der Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. In beiden Fällen müssen Sie zwar den Führerschein abgeben, bei einem gewöhnlichen Fahrverbot behalten Sie jedoch die durch die Führerscheinprüfung erworbene Fahrerlaubnis, obwohl Sie davon natürlich vorübergehend keinen Gebrauch machen.

Der Fahrerlaubnisentzug ist eine noch strengere Maßnahme und kommt in der Regel bei Verkehrsstraftaten infrage. Betroffene müssen sich nicht nur für längere Zeit vom Führerschein verabschieden, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist außerdem an Bedingungen geknüpft z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Aus diesem Grund liegt die Entscheidung darüber nicht etwa bei den Ordnungsämtern oder der jeweiligen Bußgeldstelle, sondern bei einem Gericht. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Bestehen dringende Gründe, erfolgt die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Was es damit auf sich hat, erklären wir Ihnen im Folgenden.

FAQ: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Wann wird eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden?

Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann angeordnet werden, wenn ein Mensch eine Straftat im Straßenverkehr begeht. Das ist zum Beispiel bei Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer der Fall.

Wird die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf das Fahrverbot angerechnet?

Dabei handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich kann die Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis allerdings auf ein etwaigen Fahrverbot angerechnet werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis?

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, darf der auf unbestimmte Zeit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Eine erneute Beantragung der Fahrerlaubnis ist erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich. Ein Fahrverbot hat hingegen ein konkretes Ende und dauert maximal drei Monate.

Wann kommt es zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis?

Führerschein bzw. Fahrerlaubnis vorläufig entzogen? Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Führerschein bzw. Fahrerlaubnis vorläufig entzogen? Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a Strafprozessordnung (StPO) und § 69 Strafgesetzbuch (StGB) droht, wenn ein Autofahrer bei einer Straftat, die mit dem Straßenverkehr in einem Zusammenhang steht, erwischt wird. Dazu gehören beispielsweise Folgende:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB
  • Teilnahme oder versuchte Teilnahme an einem illegalen Autorennen gem. § 315d StGB
  • Trunkenheit am Steuer gem. § 316 StGB
  • Fahrerflucht gem. § 142 StGB
  • Vollrausch gem. 323a StGB

Die (nicht nur) vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis blüht auch dann, wenn das Punktekonto in Flensburg voll ist, das heißt bei acht Punkten. Verkehrssünder sollten ihren Punktestand deshalb im Blick behalten und ggf. ein Seminar zum Punkteabbau besuchen.

Andere Gründe für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis kann aus verschiedenen Gründen entzogen werden und nicht immer sind diese auf Verkehrsstraftaten zurückzuführen. Laut § 2 Abs. 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist eine Fahrerlaubnis immer nur dann zu erteilen, wenn der Betroffene auch die …

… notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.

Nun rechtfertigt zwar eine Behinderung noch lange keine vorläufige oder endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis, da Fahrzeuge inzwischen auch behindertengerecht umgebaut werden können. Allerdings ist bei bestimmten Einschränkungen die Teilnahme am Straßenverkehr aus medizinischen Gründen nicht mehr möglich (z. B. nach einem Schlaganfall, bei einer starken Sehschwäche, Schlafapnoe, Schizophrenie, Epilepsie etc.).

Sie müssen durch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis den Führerschein sofort abgeben.
Sie müssen durch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis den Führerschein sofort abgeben.

Im Einzelfall ist ein medizinisches Gutachten nötig, um herauszufinden, ob der Betroffene noch zum Führen eines Kfz geeignet ist.

Aus oben genanntem Paragraphen geht aber noch ein weiterer Anhaltspunkt hervor: Wiederholte Verstöße (nicht nur Straftaten, sondern auch Ordnungswidrigkeiten) können eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Das liegt daran, dass bei regelmäßigen Vorschriftsmissachtungen an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kfz gezweifelt werden kann.

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Anrechnung auf das Fahrverbot

Neben dem Fahrerlaubnisentzug wird außerdem eine Sperrfrist verhängt. Das bedeutet, der Betroffene kann für eine gewisse Dauer die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle nicht beantragen.

Bis das Gericht über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis entscheidet, kann einige Zeit vergehen, in der es dem Beschuldigten nicht erlaubt ist, Auto zu fahren. Der Richter berücksichtigt diese Zeit jedoch, wenn er die Sperrfrist festlegt. Dies geht aus § 69a Abs. 4 StGB hervor:

War dem Täter die Fahrerlaubnis wegen der Tat vorläufig entzogen (§ 111a der Strafprozeßordnung), so verkürzt sich das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der die vorläufige Entziehung wirksam war. Es darf jedoch drei Monate nicht unterschreiten.

Nicht ganz so eindeutig verhält es sich, wenn der Richter nach dem vorläufigen Fahrerlaubnisentzug ein „normales“ Fahrverbot nach § 25 StVG verhängt. Nach Abs. 6 kann die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis von der Dauer des Fahrverbots abgezogen werden – sofern das Verhalten des Betroffenen dies rechtfertigt.

So ist es durchaus möglich, dass uneinsichtigen Verkehrssündern diese Anrechnung nicht gewährt wird.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen, Durchschnitt: 4,20 von 5)
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Gründe, Dauer & Anrechnung
Loading...

Über den Autor

Autor
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

{ 0 Kommentare… Kommentar einfügen }

Kommentar verfassen