Letzte Aktualisierung am: 27. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer mit unter 21
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Vor Vollendung des 21. Lebensjahres gegen Null-Promillegrenze verstoßen | 250 € | 1 |
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Noch unter 21? Alkohol am Steuer tabu
Alkohol am Steuer ist eine grenzwertige Angelegenheit. Am besten ist es natürlich, beim Autofahren gänzlich auf Alkohol zu verzichten. Erwachsene und erfahrene Fahrer sind allerdings durchaus in der Lage, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen, auch wenn sie ein paar Gläser Wein oder Bier intus haben.
Für junge und unerfahrene Fahrer gilt das aber nicht. Zum einen wirkt sich Alkohol auf einen jungen Körper anders aus als auf einen älteren. Zum anderen können Fahranfänger bei der Einschätzung von Verkehrssituationen nicht auf eine langjährige Fahrerfahrung zurückgreifen.
Daher gilt für junge Autofahrer unter 21 eine andere Promillegrenze als für ältere. Doch wie viel dürfen unter 21-Jährige trinken und droht ihnen bei Missachtung der Promillegrenze dasselbe wie Fahranfängern in der Probezeit? Das erfahren Sie im Folgenden.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu „Alkohol am Steuer unter 21 Jahren“
Für unter 21-jährige Autofahrer gilt wie für Fahranfänger eine Null-Promillegrenze und damit ein striktes Alkoholverbot am Steuer.
Unter 21-Jährigen, die unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen, droht ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Video: Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer: unter 21, aber keine Probezeit
Alkohol hat einen Einfluss auf den Körper und damit auch unmittelbar auf das Fahrverhalten. Die Wahrnehmung und das Urteilsvermögen können durch Alkohol stark eingeschränkt sein. Hinzu kommt die höhere Risikobereitschaft bei jüngeren Autofahrern. Das Unfallrisiko steigt.
Deshalb gilt nicht nur für Fahranfänger, also Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit, ein striktes Alkoholverbot am Steuer, sondern auch für unter 21-Jährige. Dies regelt § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):
Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
Die Promillegrenze für unter 21-Jährige liegt daher wie für Fahranfänger bei 0,0 Promille. Wer die Probezeit bereits hinter sich hat und aber noch unter 21 Jahre alt ist, darf ebenfalls nichts trinken und sich anschließend hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen.
Strafe für Alkohol am Steuer bei unter 21-Jährigen
Wer Alkohol nach Ende der Probezeit, aber mit unter 21 Jahren konsumiert und anschließend Auto fährt, begeht keinen A-Verstoß mehr. Das heißt, Maßnahmen wie die Anordnung eines Aufbauseminars oder eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung drohen nicht.
Allerdings droht Ihnen genau wie Fahranfängern ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn Sie vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Fahrzeug führen, obwohl Sie ein alkoholisches Getränk zu sich genommen haben bzw. die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten haben.
Ab 0,5 Promille drohen im Übrigen dieselben Sanktionen wie für ältere Autofahrer. Auch ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug bei Fahruntüchtigkeit sind möglich.