Das Aufbau­seminar für Fahranfänger und Punkte­auffällige

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was ist ein Aufbauseminar und was bringt es?

Sie können z. B. bei einer Fahrschule ein Aufbauseminar (ASF-Seminar) absolvieren.
Sie können z. B. bei einer Fahrschule ein Aufbauseminar (ASF-Seminar) absolvieren.

Fehlverhalten im Straßenverkehr wird aus einem ganz bestimmten Grund sanktioniert: Verkehrssünder sollen daran erinnert werden, wie gefährlich Ordnungswidrigkeiten im Verkehr sein können und warum. Es steckt also auch ein erzieherischer Wert dahinter.

Bei wiederholter Auffälligkeit sollen Aufbauseminare (ASF) dabei helfen, dem Teilnehmer ganz konkret aufzuzeigen, was er falsch gemacht hat und warum das Verhalten gefährlich war. Dabei wird zwischen dem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) und dem Fahreignungsseminar für Punkteauffällige (FES) unterscheiden. Der Einfachheit halber, ist hier vorwiegend von Aufbauseminar die Rede. Ist das Aufbauseminar eine Probezeit-Maßnahme oder erfolgte die Anordnung aufgrund des Punktestands in Flensburg, lässt sich so ein FES- oder ASF-Kurs meist nicht umgehen.

Wann kommt es zum Aufbauseminar? Welche Dauer bzw. wie viele Sitzungen sollte ein Aufbauseminar haben? Welche Fahrschule darf die geforderten Kurse anbieten und was kosten sie? Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie hier.

FAQ: Fragen und Antworten zum Aufbauseminar

Wann wird ein Aufbauseminar angeordnet?

Wenn Sie sich in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leisten, wird diese nicht nur verlängert, sondern ebenfalls ein Aufbauseminar angeordnet.

Wie läuft ein Aufbauseminar ab?

Informationen zum Ablauf eines Aufbauseminars finden Sie an dieser Stelle.

Was kostet ein Aufbauseminar?

Was ein Aufbauseminar kosten kann, erfahren Sie hier.

Diese Bedeutung hat das Aufbauseminar für Ihren Führerschein

In der Regel lässt sich das Aufbauseminar nicht umgehen.
In der Regel lässt sich das Aufbauseminar nicht umgehen.

Was ein Aufbauseminar bezwecken soll, beschreibt § 2b Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):

Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten. […]

Meist hängt der Führerschein vom Aufbauseminar ab, denn § 2a Abs. 3 StVG bestimmt: Wenn der Betroffene der Anordnung nicht nachkommt, wird der Führerschein entzogen. Die Nachschulung sollte deshalb nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Dem StVG zufolge findet ein Aufbauseminar üblicherweise in der Gruppe statt. Wer ein Einzelgespräch bevorzugt, kann dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Wichtig ist außerdem, dass sich Betroffene eine Fahrschule suchen, die über die geforderte Erlaubnis verfügt, solch ein Aufbauseminar durchzuführen.

In der Regel lässt sich ein Aufbauseminar nicht vermeiden. Die einzige Möglichkeit, dagegen vorzugehen, ist gegen den im Bußgeldbescheid gemachten Vorwurf Einspruch einzulegen.

Besonderes Aufbauseminar für Drogen- und Alkohol-Verstöße

Es gibt ein  besonderes Aufbauseminar für beispielsweise Alkohol-Verstöße.
Es gibt ein besonderes Aufbauseminar für beispielsweise Alkohol-Verstöße.

Besondere Verstöße bedürfen einer besonderen Nachschulung, um die Fahrerlaubnis noch retten zu können. Deshalb ist das gewöhnliche Aufbauseminar für Fahranfänger oder Punkteauffällige von einer Nachschulung zu unterscheiden, die bei Drogen oder Alkohol am Steuer angeordnet wird.

Wann ein besonderes Aufbauseminar angeordnet wird, wie es abläuft und welche Anforderungen die durchführende Stelle erfüllen muss, ist gang genau in § 36 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.

Fahranfänger in der Probezeit, die eine Straftat im Sinne des § 315c Strafgesetzbuch (StGB) begehen (z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs durch den Konsum berauschender Mittel) müssen an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen, welches folgende Kriterien erfüllen muss:

  • Das Seminar findet in der Gruppe mit zwei bis höchstens zwölf Teilnehmern statt.
  • Es besteht aus einem Vorgespräch und drei weiteren Sitzungen, die innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen stattfinden müssen. Dabei ist darauf zu achten, dass an einem Tag nicht mehrere Sitzungen abgehalten werden dürfen.
  • Jede Sitzung beträgt 180 Minuten. Sollte der Betroffene Einzelsitzungen beantragt haben, dauern diese jeweils 90 Minuten.
  • Zwischen den Sitzungen werden Kursaufgaben absolviert.
  • Der Kursleiter muss amtlich anerkannt sein und z. B. über eine verkehrspsychologische Ausbildung verfügen.

Thematisch geht es vor allem darum, die Gefahr berauschender Mittel im Straßenverkehr genauer zu erläutern und das Fehlverhalten der Teilnehmer zu reflektieren.

Ein besonderes Aufbauseminar ist mit Kosten verbunden, die unter Umständen bei einem normalen ASF für Führerschein-Neulinge nicht anfallen würden. Beispielsweise gehen Alkoholverstöße manchmal mit kostenpflichtigen Abstinenznachweisen einher. Kalkulieren Sie deshalb ungefähr das Doppelte eines normalen Aufbauseminars ein.

Freiwilliges „Aufbauseminar“ um Punkte abzubauen

Nachschulung für Führerschein-Neulinge: Die Kosten beinhalten vier Sitzungen und eine Fahrprobe.
Nachschulung für Führerschein-Neulinge: Die Kosten beinhalten vier Sitzungen und eine Fahrprobe.

Nur einmal alle fünf Jahre haben Verkehrssünder die Gelegenheit, einen Punkt in Flensburg aktiv abzubauen. Dafür müssen sie an einem Aufbauseminar (auch: Fahreignungsseminar) teilnehmen.

Die Teilnahme ist in diesem Fall gänzlich freiwillig, sodass Betroffene nicht den Entzug der Fahrerlaubnis fürchten müssen, wenn sie die Chance des freiwilligen Punkteabbaus nicht wahrnehmen.

Außerdem ist dies auch nur bis zu einem gewissen Punktestand möglich. Wer mehr als fünf Punkte in Flensburg angesammelt hat, kann diesen Kontostand auch mit einem Aufbauseminar bzw. FES nicht mehr schmälern.

Ablauf und Dauer der Nachschulung

Ebenso wie das besondere Aufbauseminar, ist das gewöhnliche ASF für Fahranfänger oder FES für auffällige Wiederholungstäter genau geregelt. Ablauf, Dauer und Voraussetzungen des Seminars sind in § 35 FeV festgehalten:

Teilnahme am Aufbauseminar: Die Kosten müssen Betroffene selbst tragen.
Teilnahme am Aufbauseminar: Die Kosten müssen Betroffene selbst tragen.
  • Es werden insgesamt vier Sitzungen zu je 135 Minuten anberaumt. Alle vier Sitzungen sollten innerhalb von zwei bis vier Wochen stattfinden.
  • Das Aufbauseminar findet in Gruppen statt. Anders als beim besonderen Aufbauseminar liegt die Teilnehmerzahl bei mindestens sechs und höchstens zwölf Personen.
  • Zwischen den ersten beiden Sitzungen findet eine Fahrprobe statt, die pro Teilnehmer 30 Minuten dauert und in der das Fahrverhalten des Betroffenen beobachtet wird.
  • Auf Antrag bei der Behörde können auch Einzelseminare gebucht werden. In diesem Fall dauert jede Sitzung nur 60 Minuten.

Inhaltlich geht es in den Aufbauseminaren darum, das Risikobewusstsein der Teilnehmer zu schärfen.
Anhand von aussagekräftigen Beispielen verschiedener Verkehrssituationen sollen die Fahranfänger herausarbeiten, welche Folgen ein bestimmtes Fahrverhalten haben kann.

Was kostet ein Aufbauseminar?

Wie teuer ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger? Die Kosten sind meist im dreistelligen Bereich.
Wie teuer ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger? Die Kosten sind meist im dreistelligen Bereich.

Die Kosten für ein Aufbauseminar müssen Führerschein-Neulinge und verhaltensauffällige Autofahrer selbst tragen. Sie können sich allerdings aussuchen, bei welcher anerkannten Stelle Sie die Nachschulung machen. Die Kosten liegen meist im dreistelligen Bereich bei 150 bis 400 Euro.

Dabei kommt es darauf an, welches Aufbauseminar Sie machen müssen und für welchen Anbieter Sie sich entscheiden. Sie sollten in erster Linie darauf achten, dass Sie das richtige Seminar wählen. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt wurden, kommt das gewöhnliche Aufbauseminar nicht infrage.

Wie bereits erwähnt kann das geforderte „besondere Aufbauseminar“ im Vergleich etwas teurer ausfallen, weil die Anforderungen an den Anbieter höher sind (gem. § 36 FeV). Beispielsweise müssen sie ein Hochschulstudium als Diplom-Psychologe oder einen Master-Abschluss im Bereich der Psychologie vorweisen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (33 Bewertungen, Durchschnitt: 4,12 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

{ 0 Kommentare… Kommentar einfügen }

Kommentar verfassen