Letzte Aktualisierung am: 31. Juli 2024
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Mit dem Laserfernglas den Rasern auf der Spur
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Laut Bußgeldkatalog droht Autofahrern bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld. Es können auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot hinzukommen. Damit solche Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, ist es erforderlich, die Verkehrssünder zu identifizieren. Zu diesem Zweck setzt die Polizei Messgeräte ein wie zum Beispiel Blitzer.
Eines dieser Messgeräte ist der LAVEG. Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung mit diesem Lasermessgerät? Weist der LAVEG Fehlerquellen auf? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu LAVEG
Bei LAVEG handelt es sich um die Bezeichnung für ein mobiles Messgerät, welches mithilfe von Laser den Nachweis von Geschwindigkeitsüberschreitungen ermöglicht.
Da bei der Messung mit LAVEG kein Blitzerfoto entsteht und somit auch kein Blitz auslöst, ist die Bezeichnung „Blitzer“ eigentlich nicht korrekt.
Fehlmessung und Ungenauigkeiten lassen sich nicht vollständig ausschließen. Mögliche Fehlerquellen haben wir hier zusammengetragen.
Wie erfolgen Messungen mit dem Lasermessgerät LAVEG?
Der LAVEG wird mobil eingesetzt, das heißt, mit dem Gerät kann praktisch an jeder Stelle gemessen werden. Möglich ist ebenfalls die Messung aus einem stehenden Fahrzeug heraus. Wie bei anderen Lasermessgeräten, z. B. dem Laser Patrol, vollzieht sich der Messvorgangfolgendermaßen: Das Fahrzeug, dessen Geschwindigkeit ermittelt werden soll, wird anvisiert. Dabei richtet der Messbeamte den LAVEG meist auf das Autokennzeichen.
Das Gerät sendet Lichtimpulse aus, die das menschliche Auge nicht wahrnimmt. Diese Lichtimpulse werden vom Fahrzeug reflektiert und vom LAVEG registriert. Anhand der Entfernung und der Zeit, welche die Signale benötigen, um zum Messgerät zurückzukehren, wird die Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnet.
Bei der Geschwindigkeitskeitsmessung mit dem LAVEG wird kein Foto geschossen. Umso wichtiger ist das Messprotokoll, das die Beamten über den Messvorgang führen. Darin sind unter anderem die Messentfernung sowie die zu diesem Zeitpunkt herrschende Verkehrssituation festzuhalten.
Welche Fehler können bei der Messung mit dem LAEVG auftreten?
Es ist nicht auszuschließen, dass es bei der Messung mit dem LAVEG zu Fehlern kommt. Sollten Sie begründete Zweifel am Ergebnis der Messung haben, können Sie in Erwägung ziehen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann sie dabei beraten.
Zu den Fehlerquellen des LAVEG zählen:
- Das Messprotokoll muss vollständig ausgefüllt werden.
- Das Lasermessgerät muss regelmäßig geeicht werden.
- Vor dem Einsatz des LAVEG sind Testmessungen durchzuführen.
- Damit das Messergebnis korrekt ist, muss während des Messvorgangs immer derselbe Punkt am Fahrzeug anvisiert werden.
Ist dieser Laser ein Blitzer? Da bei der Messung mit dem LAVEG kein Foto erstellt wird, handelt es sich bei diesem Gerät streng genommen nicht um einen Blitzer.