ProViDa und ViDistA: Mobile Geschwindigkeits­messung

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Unsichtbare Kontrolle mit ProViDa durch die Polizei

Bei der Messung mit ProViDa wird ein Video erstellt.
Bei der Messung mit ProViDa wird ein Video erstellt.

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Laut Bußgeldkatalog drohen dem Täter neben einem Bußgeld unter Umständen auch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot. Um Raser überführen zu können, arbeitet die Polizei mit Geschwindigkeitsmessgeräten. Eines davon ist das Verkehrsüberwachungssystem ProViDa in Kombination mit ViDistA.

Worum handelt es sich bei diesem Gerät? Wie ermittelt das ProViDa zusammen mit ViDistA die Geschwindigkeit? Können damit Messfehler passieren? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zu ProViDa und ViDistA

Was sind ProViDa und ViDistA?

Bei ProViDa (Proof-Video-Data-System) handelt es sich um ein System zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. Die Messdaten werden dabei mit dem ViDistA-Verfahren (Video-Distanz-Auswertung) ausgewertet.

Welche Toleranz wird bei ProViDa und ViDistA abgezogen?

Üblicherweise wird bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h eine Toleranz von 5 km/h abgezogen. Ist der Fahrer schneller als 100 km/h unterwegs, liegt der Toleranzabzug bei 5 Prozent.

Können bei ProViDa und ViDistA Messfehler auftreten?

Ja, so ist es unter anderem wichtig, dass die Messstrecke ausreichend lang ist und der Abstand möglichst konstant bleibt. Weitere Informationen zu Messfehlern finden Sie hier.

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung mit ProViDa und ViDistA?

Der Begriff ProViDa steht für “Proof Video Data System”. Es handelt sich um ein Messsystem mit Videokamera, das in einem Zivilfahrzeug der Polizei eingebaut wird. Damit ist es möglich, die Daten zur Geschwindigkeit eines Fahrzeugs zu sammeln, während das Polizeiauto diesem nachfährt. ViDistA ist die Bezeichnung für das Computerprogramm für die Videoauswertung, mit der die Geschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs im Anschluss an die Messung ermittelt wird.

Da mit ProViDa und ViDistA eine Videoaufzeichnung des Messvorgangs bzw. des Rasers erstellt wird und kein Foto, handelt es sich im Grunde genommen nicht um einen Blitzer.

Mit ProViDa bzw. ProViDa und ViDistA kann die Polizei die Geschwindigkeit eines Pkw auf unterschiedliche Art und Weise berechnen:

Der Einsatz von ProViDa verlangt einen konstanten Abstand des Polizeiautos zum vorausfahrenden Kfz.
Der Einsatz von ProViDa verlangt einen konstanten Abstand des Polizeiautos zum vorausfahrenden Kfz.
  • Das Polizeifahrzeug fährt dem betreffenden Kfz in einem konstanten Abstand hinterher, sodass sich dessen Geschwindigkeit von der des Polizeiautos ableiten lässt.
  • Das Polizeiauto folgt dem betreffenden Fahrzeug auf einer vorher durch einen Start- und Zielpunkt festgelegten Strecke. Die Geschwindigkeit des Kfz lässt sich anhand des Weg-Zeit-Prinzips ermitteln.
  • Die Geschwindigkeit wird nach der Aufzeichnung der Verfolgung durch die Videoauswertung mit ViDistA bestimmt.

ProViDa kann auch stationär eingesetzt werden. Dabei wird aus dem stehenden Fahrzeug heraus die Messstrecke gefilmt. Mithilfe des Weg-Zeit-Prinzips kann die durchschnittliche Geschwindigkeit des Kfz berechnet werden.

Welche Fehlerquellen haben ProViDa und ViDistA?

Das Messverfahren mit ProViDa und ViDistA weist Fehlerquellen auf. Dazu gehören z. B.:

  • Die Messstrecke sollte nicht kürzer als 100 m lang sein, da eine zuverlässige Messung mit ProViDa und ViDistA sonst nicht möglich ist.
  • Der Abstand zwischen Polizeiauto und überwachtem Fahrzeug muss bei der Messung durch Nachfahren konstant bleiben.
  • Das Messgerät muss regelmäßig geeicht werden.
  • Die Messbeamten müssen für die Bedienung von ProViDa geschult worden sein.

Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit der Messung haben, haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser kann Sie bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unterstützen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (30 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Nach erfolgreichem Jura-Studium an der juristischen Fakultät in Rostock absolvierte Rechtsanwalt Mathias Voigt sein Referendariat in NRW. Die Zulassung besitzt er seit 2013. Damit Verbraucher ihre Rechte kennen, schreibt Mathias Voigt für bussgeldrechner.com Ratgeber rund um das Verkehrsrecht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert