Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
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Bußgeldrechner für Ordnungswidrigkeiten von Pkw und Lkw
Was steht im aktuellen Bußgeldkatalog?
Grundsätzlich muss sich jeder Verkehrsteilnehmer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Andernfalls können Bußgelder oder ein Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog (Bkat) drohen. Der Bkat dient als Strafenkatalog im allgemeinen deutschen Verkehrsrecht. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit soll anhand des Bußgeldkatalogs sanktioniert werden.
Zudem soll der Punktekatalog in Flensburg dazu dienen, dass ein verkehrswidriges Verhalten bestraft wird. Aber worin liegt der Unterschied zwischen dem Punktesystem und dem Bußgeldkatalog? Wann drohen welche Sanktionen nach der Bußgeldtabelle? Mehr zum Bußgeldkatalog erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Bußgeldkatalog
Im Bußgeldkatalog sind mögliche Ordnungswidrigkeiten im Verkehr inklusive der darauf folgenden Sanktionen festgehalten. Dabei handelt es sich jedoch stets um Regelsätze.
Bei den Sanktionen im Bußgeldkatalog kann es sich um Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote handeln.
Punkte in Flensburg drohen laut Bußgeldkatalog erst dann, wenn die Zuwiderhandlung ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht und wenn es dadurch zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit kam.
Video: Die wichtigsten Infos zum Bußgeldkatalog
Wie ist der Bußgeldkatalog untergliedert?
Die ursprüngliche Fassung vom Bußgeldkatalog trat am 13. November 2001 in Kraft. Der Strafkatalog dient der Einteilung einer Verwarnung sowie der Regelsätze für Geldbußen und der Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Vor diesem Zeitpunkt galten in den einzelnen Bundesländern separate Verordnungen zu Sanktionen bei Verstößen.
Der Bußgeldkatalog gilt für alle Straßenverkehrsteilnehmer. So müssen sich sowohl Pkw- als auch Lkw- und Busfahrer an die Gepflogenheiten der StVO halten, um kein Bußgeld für Verstöße zu kassieren.
Aber auch Motorradfahrer, Radler und Fußgänger müssen sich an das Verkehrsrecht halten, um keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog zu erhalten.
Eine wesentliche Änderungen am Bußgeldkatalog trat am 1. Mai 2014 in Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt fand eine Anpassung vom Bußgeldkatalog an die Punkte in Flensburg statt. Der Punktekatalog dient ebenfalls der Sanktionierung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Als größte und wesentlichste Neuerung zählt, dass Ordnungswidrigkeiten, die keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, keine Punkte mehr nach sich ziehen. Stattdessen sieht der Bußgeldkatalog allerdings höhere Bußgelder vor. Bei folgenden Ordnungswidrigkeiten wurde das Bußgeld daher erhöht:
- Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot: von 75 auf 120 Euro für Fahrer und von 380 auf 570 Euro für Halter
- Verstoß gegen die Ferienreise-Verordnung: von 40 auf 60 Euro für Fahrer und von 100 auf 150 Euro für Halter
- Verbotene Verkehrsteilnahme in Umweltzonen: von 40 auf 80 Euro
- Fehlendes Kennzeichen: von 40 auf 60 Euro
- Kennzeichen mit Glas, Folie etc. abgedeckt: von 50 auf 65 Euro
- Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage: von 50 auf 100 Euro
Hängen Bußgeldkatalog und Punktesystem zusammen oder gibt es dennoch Unterschiede? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Ringen um die StVO-Novelle
Um den Radverkehr zu stärken und die Verkehrssicherheit zu verbessern, trat am 28. April 2020 die sogenannte StVO-Novelle in Kraft. Allerdings führten Formfehler dazu, dass die neu eingeführten Tatbestände und die verschärften Sanktionen keine Anwendung fanden.
Am 16. April 2021 verkündete das Verkehrsministerium, dass sich alle beteiligten Parteien auf einen neuen Entwurf für die StVO-Novelle geeinigt haben. Der neue Bußgeldkatalog trat am 9. November 2021 in Kraft. Zu den Änderungen zählten neben einer Erhöhung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen unter anderem folgende Sanktionen:
Tatbestand | Aktuelle Bußgelder | Alte Bußgelder |
---|---|---|
Parken auf Geh- und Radwegen | bis zu 110 Euro | bis zu 35 Euro |
Halten in zweiter Reihe | bis zu 110 Euro | bis zu 35 Euro |
Halten auf dem Schutzstreifen | bis zu 110 Euro | - |
Parken auf dem Behindertenparkplatz ohne Befugnis | 55 Euro | 35 Euro |
Parken auf dem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing ohne Befugnis | 55 Euro | - |
Parken in der Feuerwehrzufahrt mit Behinderung der Rettungsfahrzeuge | bis zu 100 Euro | bis zu 65 Euro |
Parken an engen / unübersichtlichen Stellen bzw. in einer scharfen Kurve | bis zu 55 Euro | bis zu 35 Euro |
Nutzung der Rettungsgasse | bis zu 320 Euro + 1 Monat Fahrverbot | - |
Beim Rechtsabbiegen mit dem Lkw schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren | 70 Euro | - |
Unnützes Hin- und Herfahren / unnötige Lärm- bzw. Abgasbelästigung | bis zu 100 Euro | bis zu 20 Euro |
Gibt es einen Unterschied zum Flensburger Punktekatalog?
Um Verkehrssünder für ihr ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr zu sanktionieren, gibt es den Punktekatalog. Bis zum 1. Mai 2014 existierte noch das alte Punktesystem. Dieses sah vor, dass Verkehrssünder ab einer Eintragung von 18 Punkten im Fahreignungsregister mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen mussten.
Seit Mai 2014 führen bereits acht Punkte zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die Ordnungswidrigkeiten werden dementsprechend mit weniger Punkten versehen als zuvor. Allerdings sieht der Bußgeldkatalog in diesem Fall ein höheres Bußgeld vor.
Wie viele Punkte Sie erwarten müssen, wenn Sie gegen das Verkehrsrecht verstoßen haben, hängt davon ab, wie schwer die Ordnungswidrigkeit war, die Sie begangen haben. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von maximal 30 km/h müssen Sie mit einem Punkt rechnen. Zudem folgt ein Bußgeld von bis zu 100 Euro gemäß Bußgeldkatalog.
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß drohen zwei Punkte sowie ein Bußgeld von 200 Euro. Drei Punkte und ein Entzug der Fahrerlaubnis erwarten Sie, wenn Sie eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,09 Promille begehen.
Verwarngeld, Bußgeld und Fahrverbot: Wann droht was?
Haben Sie eine kleine Ordnungswidrigkeit begangen, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Verwarngeld vor. Dieses beträgt gemäß § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zwischen 5 und 55 Euro. Diese Sanktion droht beispielsweise bei einer kleinen Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Parkvergehen.
Sollten Sie einen erheblichen Verstoß gegen das Verkehrsrecht begangen haben, müssen Sie gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe der Geldbuße beträgt laut § 17 OWiG zwischen 5 und 1000 Euro, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Mit einem Bußgeld müssen Sie beispielsweise rechnen, wenn Sie ein Kind ohne Gurt oder Sicherung befördert haben.
Bei einer besonders schweren Ordnungswidrigkeit kann zusätzlich zum Bußgeld auch ein Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog drohen. Dieses beträgt zwischen einem und drei Monaten und muss mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids zeitnah angetreten werden. Innerhalb dieser Zeit ist dem Verkehrssünder das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.
Ein Fahrverbot droht zum Beispiel, wenn Sie mit mehr als 0,5 Promille im Blut Auto gefahren sind. Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann die Vergabe eines Fahrverbots rechtfertigen. Waren Sie innerorts mit mehr als 31 km/h unterwegs, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie um das Fahrverbot nicht herumkommen.
Entzug der Fahrerlaubnis
Die schlimmste Sanktion für einen Kfz-Fahrer ist der Entzug der Fahrerlaubnis. Dieser droht bei schweren Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Verkehrsrecht gemäß Bußgeldkatalog. Diese liegen beispielsweise vor, wenn Sie mit mehr als 0,3 Promille im Blut den Verkehr gefährdet haben. Auch bei einem Punktestand von acht Punkten in Flensburg droht der Fahrerlaubnisentzug.
Wann droht ein Bußgeldbescheid?
Droht nach jeder Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid? Sie müssen nicht grundsätzlich mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn Sie gegen das Verkehrsrecht verstoßen haben.
Haben Sie beispielsweise das Parkticket um einige Minuten überzogen und ein Knöllchen auf der Windschutzscheibe, droht in der Regel bloß eine Verwarnung.
In diesem Fall müssen Sie mit einem Verwarngeld gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Sobald die Ordnungswidrigkeit allerdings mit einem Bußgeld belegt ist, kann auch ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern.
Dieser informiert Sie über die Tat, den Zeitpunkt und Ort sowie über das zu zahlende Bußgeld und ein eventuelles Fahrverbot von ein bis drei Monaten.