Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
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Bußgeldrechner: In der Probezeit geblitzt
Bußgeldkatalog: Geblitzt in der Probezeit
Was passiert, wenn man geblitzt wird und noch in der Probezeit ist?
Wer zum ersten Mal in seinem Leben eine Fahrerlaubnis erwirbt, befindet sich nach der Erteilung zunächst einmal zwei Jahre lang in der sogenannten Probezeit. Dies schreibt § 2a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vor.
Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit härteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. Nicht selten leistet sich ein junger Fahrer in der Probezeit eine waghalsige Geschwindig-keitsüberschreitung, bei der er nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt.
Doch worauf müssen sich Fahranfänger einstellen, die geblitzt werden und in der Probezeit sind? Welche Auswirkungen hat es auf den Führerschein, in der Probezeit geblitzt zu werden? Hier erfahren Sie es.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten dazu, wenn Sie in der Probezeit geblitzt werden
Wer geblitzt wurde und noch in der Probezeit ist, muss sich neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch auf weitere Maßnahmen gefasst machen. Diese werden jedoch erst ab einem Tempoverstoß von mehr als 20 km/h fällig.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Darauf folgen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie ein Aufbauseminar.
Wurden Sie bereits das zweite Mal mit mehr als 20 km/h in der Probezeit geblitzt, kommen eine Verwarnung sowie die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf Sie zu. Der dritte Tempoverstoß von mehr als 20 km/h führt schließlich zum Führerscheinentzug.
In der Probezeit geblitzt worden: Außerorts vs. innerorts
Unabhängig davon, ob Sie als alteingesessener Kraftfahrer oder als Anfänger in der Probezeit zu schnell gefahren sind: Je nachdem, ob sich der Tempoverstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften abspielte, variieren die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog. Schließlich ist das Risiko, dass Ihnen beispielsweise ein Kind vor das Fahrzeug rennt, innerorts viel höher.
Wurden Sie geblitzt und waren in der Probezeit, können die Sanktionen aus Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten bestehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften kommen 60 Euro auf Sie zu, wenn Sie 20 km/h zu schnell in der Probezeit waren. Dieser Betrag steigt auf 70 Euro an, wenn sich das Ganze innerhalb geschlossener Ortschaften abspielte.
Sie wurden mit 28 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt und waren in der Probezeit? Innerorts drohen Ihnen in diesem Fall ein Bußgeld von 180 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Außerorts sieht der Bußgeldkatalog 150 Euro und ebenfalls einen Punkt vor. Wurden Sie während der Probezeit außerorts geblitzt und waren 33 km/h schneller unterwegs als erlaubt, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro und einem Punkt rechnen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften erwarten Sie bei der gleichen Zuwiderhandlung allerdings ein Bußgeld von 260 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Auf die gerade erwähnten Ahndungen muss sich im Übrigen jeder Kraftfahrer einstellen, der bei der jeweiligen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde. In der Probezeit kommen jedoch ggf. noch weitere Konsequenzen auf Temposünder zu.
Zu schnell gefahren: In der Probezeit werden weitere Sanktionen fällig
Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen Fahranfänger, die geblitzt wurden und in der Probezeit sind, noch mit weiteren Maßnahmen rechnen. Diese richten sich danach, in welche Kategorie die jeweilige Regelmissachtung einzuordnen ist. In der Probezeit wird zwischen A-Verstößen (schwerwiegenden Zuwiderhandlungen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen) unterschieden.
Beispiele für A-Verstöße sind z. B. die Nutzung vom Handy während der Fahrt oder Trunkenheit am Steuer. Zu den B-Verstößen wiederum gehört beispielsweise das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder das Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate. Befinden Sie sich in der Probezeit und wurden geblitzt, müssen Sie sich jedoch erst dann Sorgen um weitere Maßnahmen machen, wenn Ihr Tachowert 21 km/h oder mehr über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit lag.
Dies ist darin begründet, dass es sich um einen A-Verstoß handelt, sobald Sie 21 km/h zu schnell in der Probezeit sind – innerorts sowie außerorts. In dieser Situation kommt es zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre. Darüber hinaus wird ein Aufbauseminar angeordnet. Das Gleiche wäre der Fall, wenn Sie sich zwei B-Verstöße geleistet hätten.
Wichtig: Werden Sie mit 21 km/h oder mehr über dem erlaubten Wert geblitzt, sind in der Probezeit und weigern sich, der Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzukommen, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden! Diesen erhalten Sie in der Regel erst dann wieder zurück, wenn Sie das Seminar absolviert haben, für das Sie übrigens selbst aufkommen müssen.
Zweimal geblitzt: Was in der Probezeit auf Fahranfänger zukommt
Kam es bereits zur Anordnung eines Aufbauseminars sowie einer Probezeitverlängerung, weil Sie geblitzt wurden und mehr als 20 km/h zu schnell waren, sind Sie vor weiteren Maßnahmen nicht automatisch gefeit:
- Wurden Sie abermals in der Probezeit mit dem Auto geblitzt und es lag erneut ein A-Verstoß vor, droht Ihnen eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ans Herz gelegt.
- Wurden Sie erneut geblitzt, waren in der Probezeit und innerorts bzw. außerorts weniger als 21 km/h zu schnell, müssen Sie sich allerdings keine Gedanken um weitere Konsequenzen machen. Die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog aufgrund der Überschreitung der erlaubten Maximalgeschwindigkeit kommen aber dennoch auf Sie zu.
Welche Auswirkungen hat es in der Probezeit auf den Führerschein, wenn Sie geblitzt wurden?
Sie wurden dreimal mit mehr als 21 km/h zu viel außer- oder innerorts geblitzt? In der Probezeit wird dies als dritter Verstoß der Kategorie A angesehen. Daraus ergibt sich: Werden Sie bereits das dritte Mal mit mehr als 21 km/h zu schnell in der Probezeit geblitzt, ist der Führerschein weg.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird außerdem von einer mindestens sechsmonatigen Sperrfrist begleitet. Innerhalb dieser Frist wird die zuständige Behörde einem Antrag auf Neuerteilung nicht zustimmen.