Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldtabelle: Keine Rettungsgasse gemäß StVO gebildet?
Verstoß | Bußgeld | Pkt. | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Rettungsgasse trotz trotz Verkehrsstockungen nicht gebildet | 200 € | 2 | 1 M |
… mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 M |
… mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 M |
… mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 M |
Einsatzfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht keine freie Bahn verschafft | 240 € | 2 | 1 M |
… mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 M |
… mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 M |
unberechtigtes Befahren einer außerorts bei stockendem Verkehr gebildeten Rettungsgasse | 240 € | 2 | 1 M |
… mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 M |
… mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 M |
… mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 M |
Was Kraftfahrer aufs Spiel setzen, die keine Rettungsgasse bilden
Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden zählt jede Sekunde. Verletzte Personen sind sowohl auf Erste-Hilfe-Maßnahmen angewiesen, als auch darauf, dass die Rettungskräfte schnell am Unfallort sind, um zu übernehmen.
Ohne Rettungsgasse wird ihnen dies allerdings teilweise enorm erschwert. Wer sich als Kraftfahrer weigert, die lebensrettende Gasse zu bilden, riskiert daher, dass die benötigte Hilfe schlimmstenfalls zu spät eintrifft.
Da es in der Vergangenheit jedoch immer wieder Fahrer gab, die eine Rettungsgasse blockiert oder erst gar keine gebildet hatten, wurden am 19. Oktober 2017 härtere Sanktionen für dieses Fehlverhalten eingeführt.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Rettungsgasse
Der Gesetzgeber schreibt die Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen bei stockendem Verkehr vor. Notwendig ist dies also, wenn Sie nur noch in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind.
Um auf der Autobahn eine Rettungsgasse zu bilden, orientieren sich die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen Spuren weichen nach rechts aus.
Der Bußgeldkatalog sieht dafür mindestens ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot vor. Behindern Sie durch dieses Fehlverhalten die Einsatzkräfte, sind aber auch noch höhere Sanktionen möglich. Eine Übersicht bietet diese Tabelle.
Video: Rettungsgasse
Wann müssen Sie eine Rettungsgasse in Deutschland bilden?
In vielen Fällen geschieht es wohl nicht aus purer Ignoranz oder böswilliger Absicht, dass Autofahrer keine Rettungsgasse auf der Autobahn bilden. Vielmehr ist etwas anderes schuld daran: schiere Unwissenheit. Dabei schreibt der Gesetzgeber in § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genau fest, wann das Bilden einer Rettungsgasse vorgeschrieben ist. Dort heißt es:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Zwar muss eine Rettungsgasse demzufolge nur auf Autobahnen sowie Straßen außerorts, die über mindestens zwei Fahrstreifen verfügen, gebildet werden.
Allerdings lässt sich daraus nicht direkt ableiten, dass Kraftfahrer den Rettungskräften innerhalb geschlossener Ortschaften den Weg versperren dürfen. Krankenwagen, Notarzt und Co. müssen auch innerorts in jedem Fall durchgelassen werden.
Wichtig: Wenn Sie auf der Autobahn eine Rettungsgasse bei unfallbedingtem Stau bilden, sollten Sie sich nicht allzu viel Zeit lassen. Sind bereits alle Fahrzeuge zum Stillstand gekommen, gestaltet sich das Bilden einer Rettungsgasse häufig schwierig. Daher sollten Sie sich bereits darauf vorbereiten, sobald der Verkehr stockt und nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.
Tipp der Redaktion: In welchen Europäischen Ländern gibt es die Rettungsgasse überhaupt? Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag auf: auf-achse.at
Rettungsgasse: Richtig bilden will gelernt sein
Wie bereits erwähnt, sind einige Fahrer unsicher, wie sie beim Bilden einer Rettungsgasse eigentlich vorgehen sollten. Verwirrung entsteht dabei nicht selten aufgrund der variierenden Fahrspuren. Gibt es lediglich 2 Spuren, funktioniert das Ganze meist noch, aber wie wird beispielsweise eine Rettungsgasse bei 3 oder 4 Spuren gebildet?
Wie Sie bei unfallbedingtem Stau eine Rettungsgasse mit unterschiedlich vielen Fahrspuren bilden, erklären wir daher im Folgenden:
- Geht es um eine zweispurige Straße, müssen Kfz auf der rechten Spur besonders weit nach rechts fahren. Fahrzeuge, die sich auf der linken Spur befinden, müssen wiederum möglichst weit nach links verfrachtet werden.
- Soll die Rettungsgasse dreispurig gebildet werden, müssen nur die Autos auf der linken Fahrspur nach links außen bewegt werden. Die Kraftfahrzeuge auf der mittleren und der rechten Spur fahren beide besonders weit an den rechten Straßenrand.
- Handelt es sich um eine Rettungsgasse mit 4 Spuren, funktioniert das Ganze genauso: Lediglich die Kfz, die sich auf der linken Spur befinden, sind möglichst weit nach links außen zu manövrieren. Alle Fahrzeuge auf den übrigen Spuren müssen so weit wie möglich nach rechts bewegt werden, um Platz zu schaffen.
Um für ein besseres Verständnis zu sorgen, zeigen die folgenden zwei Grafiken, wie Sie eine Rettungsgasse bei zwei und bei drei Fahrspuren bilden müssen, nachdem es zum Unfall kam:
Wie wird das Nichtbilden einer Rettungsgasse laut Gesetz geahndet?
Verzichten Sie als Kraftfahrer auf das Bilden einer Rettungsgasse, fällt die Strafe seit dem 19. Oktober 2017 weitaus höher aus. Vor der Einführung der strengeren Sanktionen erwartete Autofahrer lediglich ein Verwarnungsgeld von 20 Euro gemäß Bußgeldkatalog, wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde. Nun müssen sie sich auf ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot einstellen.
Weiterhin drohen ein Fahrverbot von einem Monat, zwei Punkte sowie 240 Euro Bußgeld, wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde und daraus eine Behinderung resultierte. Kam es zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf einen Betrag von 280 Euro an. Das einmonatige Fahrverbot und die zwei Punkte in Flensburg bleiben bestehen. Ereignete sich durch das Fehlverhalten eines Kraftfahrers sogar ein (weiterer) Unfall im Straßenverkehr, folgen auf das Nichtbilden einer Rettungsgasse ein Bußgeld von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Bilden einer Rettungsgasse: Darf die Standspur befahren werden?
Grundsätzlich dürfen Autofahrer beim Bilden einer Rettungsgasse nicht den Standstreifenbenutzen. Sollte es sich allerdings um ein Szenario handeln, in dem den Einsatzkräften nur dadurch der Weg zum Unfallort ermöglicht werden kann, besteht diese Option möglicherweise. Dabei sind jedoch stets die individuellen Umstände entscheidend.
Auch das Bilden einer Rettungsgasse in einer Baustelle kann sich teilweise etwas schwierig gestalten. Schließlich lassen Absperrungen, Verkehrsschilder und Co. kaum Platz für große Ausweichmanöver. Daraus ergibt sich jedoch nicht, dass die lebensrettende Gasse aus diesem Grund nicht trotzdem gebildet werden muss. In einer solchen Situation sollten Sie als Kraftfahrer auf ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann achten und versetzt fahren.
Rettungsgasse: Wie sie im Ausland gebildet wird
Wer sich für einen Urlaub mit dem Autoentscheidet, sollte sich im Vorfeld genau informieren, welche Verkehrsregeln im entsprechenden Land Anwendung finden.
Schließlich müssen diese nicht immer mit den in Deutschland geltenden Vorschriftenübereinstimmen. Dies gilt unter anderem auch für das korrekte Bilden einer Rettungsgasse. In Frankreich und Spanien beispielsweise existieren dazu keine speziellen Regeln.
Lediglich das Durchlassen von Einsatzfahrzeugen ist dort gesetzlich vorgeschrieben. In Österreich muss eine Rettungsgasse mit Motorrad, Pkw und Co. auf Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung sowie auf der Autobahn gebildet werden. Kfz auf der linken Spur müssen dabei möglichst weit nach links fahren, alle übrigen Fahrzeugebesonders weit nach rechts.
Das Gleiche gilt für Luxemburg. Weiterhin ist es Ihnen dort als Autofahrer erlaubt, beim Bilden einer Rettungsgasse den Pannenstreifen zu nutzen. In Italien wiederum schreibt der Gesetzgeber in Bezug auf die lebensrettende Gasse keine expliziten Regelungen vor.