Alkohol in der Probezeit: Wie werden Verstöße gegen die Null-Promille-Grenze bewertet?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer


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Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Ver­stoß ge­gen die 0,5 Pro­mil­le­gren­ze
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Mit mehr als 0,3 Pro­mil­le den Ver­kehr ge­fähr­det3- Ent­zug des Füh­rer­scheins
- Frei­heits- oder Geld­strafe
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Mit mehr als 1,09 Pro­mil­le ge­fah­ren3- Ent­zug des Füh­rer­scheins
- Frei­heits- oder Geld­strafe
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In der Probezeit müssen Führerschein-Neulinge auf Alkohol verzichten

Kein Alkohol in der Probezeit: Die Promillegrenze für Fahranfänger liegt bei 0,0.
Kein Alkohol in der Probezeit: Die Promillegrenze für Fahranfänger liegt bei 0,0.

Fahranfänger wissen, dass sie in den ersten zwei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis besonders vorsichtig sein müssen. Bestimmte Verkehrsdelikte können nämlich nicht nur das übliche Bußgeld, sondern auch eine Probezeitverlängerung oder die Anordnung eines Aufbauseminars zur Folge haben.

Beispielsweise ist der Konsum von Alkohol in der Probezeit (vor oder während der Fahrt) für Fahranfänger absolut verboten. Nach § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger als Ordnungswidrigkeit einzustufen, welche mit einer Geldbuße geahndet wird.

Welche weiteren Konsequenzen hat Alkohol am Steuer in der Probezeit? Wie wirkt sich dieser Verstoß auf die Probezeit aus oder ist sogar der Führerschein in Gefahr? Wir haben die Antworten für Sie herausgefunden.

FAQ: Fragen und Antworten zum Alkohol in der Probezeit

Welche Promillegrenze gilt während der Probezeit?

Fahranfänger dürfen während ihrer zweijährigen Probezeit gar keinen Alkohol trinken, wenn sie sich hinter das Steuer setzen wollen. Für sie und für junge Fahrer unter 21 Jahre gilt die Grenze von 0,0 Promille.

Welche Konsequenzen hat eine Alkoholfahrt während der Probezeit?

Zunächst einmal wird ein Bußgeld von 250 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. Zusätzlich sind für Fahranfänger spezielle Sanktionen vorgesehen, weil die Alkoholfahrt einen sogenannten A-Verstoß darstellt.

Womit müssen Fahranfänger nach einem solchen A-Verstoß noch rechnen?

Zum einen wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert. Zum anderen ordnet die Verkehrsbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Video: Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer während der Probezeit

Was Sie in der Probezeit beim Thema Alkohol beachten müssen, fasst dieses Video zusammen.
Was Sie in der Probezeit beim Thema Alkohol beachten müssen, fasst dieses Video zusammen.

Allgemeine Konsequenzen für Fahranfänger bei Alkohol in der Probezeit

Beim Führerschein auf Probe ist Alkohol am Steuer absolut verboten.
Beim Führerschein auf Probe ist Alkohol am Steuer absolut verboten.

Der Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger ist nach § 24c StVG zunächst als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Sofern keine weiteren Vergehen erschwerend hinzukommen oder eine Straftat begründet werden kann, wird Alkohol in der Probezeit wie folgt geahndet:

  • Bußgeld in Höhe von 250 Euro
  • Ein Punkt in Flensburg
  • Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre
  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

Die Probezeitverlängerung sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar sind darauf zurückzuführen, dass Alkohol in der Probezeit als A-Verstoß gilt. Die Kategorisierung von Verkehrsvergehen in A- und B-Verstöße ist nur in der Probezeit relevant. Kategorie B bezeichnet weniger schwerwiegende Verstöße (z. B. abgefahrene Reifen) und hat erst bei zweitmaligem Vorkommen die Probezeitverlängerung zur Folge.

Kategorie A dagegen umfasst schwerwiegende Verstöße wie das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol. Die Probezeit verlängert sich deshalb schon beim ersten Verstoß dieser Sorte auf vier Jahre.

Ein Fahrverbot ist für den reinen Verstoß gegen § 24c StVG nicht vorgesehen. Allerdings kann das Bußgeld und die Anzahl der Punkte in Flensburg erhöht werden, wenn entsprechende Gründe vorliegen.

Ist Trunkenheit am Steuer in der Probezeit eine Straftat?

Wie bereits angedeutet ist das Ausmaß der Folgen von Alkohol in der Probezeit auch vom tatsächlichen Promillewert abhängig. Ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration (BAK) oder bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen gilt das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol in der Probezeit nämlich nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat (gem. §§ 315c und 316 Strafgesetzbuch).

Trunkenheit am Steuer: In der Probezeit und außerhalb kann das als Straftat gelten.
Trunkenheit am Steuer: In der Probezeit und außerhalb kann das als Straftat gelten.

Ab 1,1 Promille kann von absoluter Fahruntüchtigkeit und von einer Straftat ausgegangen werden. Ist der Fahrer bereits bei einem geringeren Wert (0,3-1,09 Promille) durch eine alkoholbedingte Fahrweise auffällig geworden, liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor, die ebenfalls als Straftat gilt. Folgende Konsequenzen sind denkbar:

Dies gilt im Übrigen nicht nur bei Alkohol in der Probezeit, sondern auch für langjährige Führerscheinbesitzer. Wer nicht gerade Fahranfänger oder Berufskraftfahrer ist, für den gilt die allgemeine Promillegrenze von 0,5 (Blutalkohol). Allerdings muss immer im Einzelfall beurteilt werden, ob auch bei einem niedrigeren Wert (ab 0,3) alkoholbedingte Fahrauffälligkeiten vorliegen, die ein höheres Bußgeld oder sogar die Einstufung als Straftat rechtfertigen können.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie viel Blutalkohol Sie nach zwei Gläsern Wein oder nach einem Bier haben? Unser kostenloser Promillerechner hält die Antwort parat. Allerdings handelt es sich dabei nur um eine Orientierungshilfe, da die Blutalkoholkonzentration von verschiedenen Faktoren abhängt (z. B. körperliche Eigenschaften).

Alkohol während der Probezeit kann sich auf den Führerschein auswirken

Eine Verlängerung der Probezeit wegen Alkohol am Steuer ist nur eine von verschiedenen Folgen.
Eine Verlängerung der Probezeit wegen Alkohol am Steuer ist nur eine von verschiedenen Folgen.

Es spielt eine Rolle, wie viel Alkohol konsumiert wurde. Bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit – wenn also eine Straftat vorliegt – kann dies durchaus den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten.

Abgesehen davon führt Alkohol in der Probezeit auch dann zum Führerscheinentzug, wenn der betroffene Fahranfänger mehr als einmal dabei erwischt wird oder weitere A-Verstöße hinzukommen. Wird jemand drei Mal durch Alkohol in der Probezeit auffällig – häufen sich also drei A-Verstöße – kann der Führerschein entzogen werden.

Besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger, die in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt wurden

Schon beim ersten A-Verstoß wird in der Regel nicht nur die Probezeit verlängert, sondern auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Bei Alkohol in der Probezeit kann dieses aber nicht an einer Fahrschule absolviert werden, sondern nur bei einem anerkannten Verkehrspsychologen.

In dem Seminar wird den Fahranfängern noch einmal auf den Zahn gefühlt und erklärt, wie und warum Alkohol in der Probezeit und danach gefährlich ist. Außerdem sollen die Betroffenen ihr Fahrverhalten reflektieren und lernen, wie sie Verkehrsverstöße künftig vermeiden können.

Unter 21 und nicht mehr in der Probezeit: Ist Alkohol dann erlaubt?

Ein gewisses Maß an Abenteuerlust und der Drang, Neues auszuprobieren sind bei jungen Leuten ganz selbstverständlich. Neues muss aber auch erlernt werden. Fahranfänger entwickeln erst mit der Zeit ein Gefühl für Fahrzeug und Straßenverkehr.

Nicht nur Folgen für den Führerschein: In der Probezeit ist Alkohol am Steuer besonders gefährlich.
Nicht nur Folgen für den Führerschein: In der Probezeit ist Alkohol am Steuer besonders gefährlich.

Gleiches gilt für den Konsum von Alkohol. Wenn die Probezeit beginnt, haben die meisten Fahranfänger gerade erst das Alter erreicht, in dem sie überhaupt Alkohol trinken dürfen. Sie müssen erst lernen. wie sich Alkohol auf ihren Körper und ihre Wahrnehmung auswirkt.

Aus diesem Grund ist das Alkoholverbot nach § 24c StVG auch an Personen gerichtet, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das heißt, selbst wenn sie die Probezeit bereits absolviert haben, müssen junge Fahrer noch die Vollendung des 21. Lebensjahres abwarten, ehe die reguläre 0,5 Promillegrenze auch für sie gilt.

Alkohol am Steuer in der Probezeit war nicht immer verboten

Der Paragraf 24c StVG, welcher den Konsum von Alkohol in der Probezeit (vor und während der Fahrt) untersagt, ist noch vergleichsweise jung. Erst am 1. August 2007 wurde dieser eingeführt, obwohl die Probezeit schon seit den 80er Jahren existiert.

Ein Blick auf die Promillegrenzen in Europa zeigt: Die meisten europäischen Länder verbieten Alkohol am Steuer während der Probezeit absolut. Vielerorts wird die Missachtung des Alkoholverbots sogar noch strenger geahndet als in Deutschland. In der Schweiz beispielsweise kann ab 0,8 Promille der Führerschein entzogen werden.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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