Ab wann ist der Führerschein weg und wann ist er abzugeben?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann der Führerschein weg ist, kommt auf Art und Schwere des Verstoßes an

Bei wie viel km/h ist der Führerschein weg?
Bei wie viel km/h ist der Führerschein weg?

Der Führerschein kann auf verschiedene Weise abhandenkommen. Wenn Sie ihn nicht gerade verlieren, können auch bestimmte Verkehrsverstöße schuld daran sein. Manche Zuwiderhandlungen ziehen einen Punkt in Flensburg nach sich. Ist das Punktekonto voll, müssen Sie sich meist von Ihrem Führerschein verabschieden.

Wann genau der Führerschein weg ist und wann Sie das Dokument abgeben müssen, hängt in erster Linie davon ab, ob ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug verhängt wurde. Dieser Ratgeber beleuchtet beide Aspekte und hält außerdem die Antworten auf folgende Fragen bereit:

Mit wie viel Punkten genau ist der Führerschein weg? Gibt es Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen Temposünder den Führerschein riskieren? Wann kommt der Führerschein endgültig weg? Wir klären Sie auf.

FAQ: Fragen und Antworten dazu, wann der Führerschein weg ist

Wann ist der Führerschein weg?

Wenn Sie sich zum Beispiel eine schwere Geschwindigkeitsüberschreitung leisten, kann der Führerschein wegen einem Fahrverbot weg sein. Bei Trunkenheitsfahrten oder acht Punkten in Flensburg ist er hingegen wegen einer Entziehung der Fahrerlaubnis weg.

Wann ist der Führerschein in der Probezeit weg?

In der Probezeit ist der Führerschein entweder bei insgesamt drei A-Verstößen oder sechs B-Verstößen weg.

Wann bekomme ich den Führerschein wieder zurück?

Wenn der Führerschein wegen einem Fahrverbot weg ist, bekommen Sie ihn automatisch zurück, nachdem die entsprechende Frist abgelaufen ist. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis erhalten Sie Ihren Führerschein nur durch einen Antrag auf Neuerteilung wieder.

Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Wann und wie wird der Führerschein überhaupt entzogen?

Es gibt etliche Verkehrsverstöße, die mit einem Fahrverbot geahndet werden. Dieses dauert in der Regel zwischen ein und drei Monate. Damit ist zwar der Führerschein vorübergehend weg und Sie können in dieser Zeit nicht fahren, aber die Fahrerlaubnis – also die Eignung, ein Fahrzeug zu führen – wird Ihnen nicht abgesprochen.

Wann der Führerschein endgültig weg ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
Wann der Führerschein endgültig weg ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.

Ein Fahrverbot wird für schwere Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt, beispielsweise bei erheblichen Tempoverstößen oder Gefährdung im Straßenverkehr. Das ist beim Führerscheinentzug anders. Er wird meist bei Verkehrsstraftaten wie z. B. Alkohol am Steuer angewendet. Die Fahrerlaubnisbehörde greift zu dieser Maßnahme, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Erst nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten kann die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden. Wenn außerdem noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorausgesetzt wird, kann es sich einige Jahre hinziehen, bis Sie sich wieder hinters Steuer setzen dürfen.

Wann der Führerschein für immer weg ist, kann aus § 69a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) gefolgert werden. Demnach ist ein lebenslanger Führerscheinentzug oder eine lebenslange Führerscheinsperre denkbar ist, wenn …

[…] zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. […]

Wann der Führerschein weg ist und ob dies durch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis geschieht, zeigt dieses Beispiel:

Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg? Eigentlich gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5. Bei einer auffälligen Fahrweise kann jedoch schon ab 0,3 Promille der Verlust des Führerscheins drohen. Bis 1,09 Promille wird normalerweise noch ein Fahrverbot verhängt. Bei 1,1 Promille droht schließlich der Führerscheinentzug. Fahranfänger in der Probezeit müssen sich jedoch grundsätzlich an die Null-Promille-Grenze halten.

Ab wie viel Punkten ist der Führerschein weg?

Ab wann müssen Sie den Führerschein abgeben? Beim Fahrverbot haben Ersttäter vier Monate Zeit.
Ab wann müssen Sie den Führerschein abgeben? Beim Fahrverbot haben Ersttäter vier Monate Zeit.

Befinden sich auf Ihrem Konto in Flensburg schon acht Punkte? Der Führerschein ist damit weg. Es kann aber auch sein, dass Sie mit einem einzigen Verstoß so viele Punkte anhäufen, dass der Führerschein einkassiert wird.

Ab wie viel Punkten verliert man denn den Führerschein? Für einen einzigen Verstoß können maximal drei Punkte auf einmal ausgeteilt werden. Wann der Führerschein trotzdem weg ist, sagt ein Blick in den Tatbestandskatalog. Dort werden nämlich vorwiegend Verkehrsstraftaten (z. B. Drogen am Steuer) mit drei Punkten geahndet. Und Straftaten können zum Fahrerlaubnisentzug führen.

Ab wie viel km/h zu schnell ist der Führerschein weg?

Temposünder müssen ab einer bestimmten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einem Fahrverbot rechnen.

  • Innerorts: Ab 41 km/h zu schnell ist der Schein für einen Monat weg.
  • Außerorts: Einen Monat lang müssen Sie verzichten, wenn Sie 31 km/h über dem Tempolimit waren.
  • Wiederholungstäter müssen bereits ab 26 km/h zu schnell mit einem Fahrverbot rechnen.

Wann der Führerschein endgültig weg ist und sich ein Einspruch gegen den Führerscheinentzug lohnt, hängt jedoch stark vom Einzelfall ab.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist der Führerschein abzugeben

Führerschein weg: Ab wann muss man den Führerschein abgeben?
Führerschein weg: Ab wann muss man den Führerschein abgeben?

Ab wann Sie den Führerschein abgeben müssen, hängt ebenfalls davon ab, ob ein Fahrverbot oder ein Fahrerlaubnisentzug verhängt wurde. Natürlich kann es sein, dass der „Lappen“ direkt vor Ort eingezogen wird. Andernfalls wird die Entziehung der Fahrerlaubnis ab dem Zeitpunkt des Urteils wirksam, auch wenn Sie das Führerscheindokument erst später abgeben.

Wann der Führerschein weg ist, wenn ein Fahrverbot verhängt wurde, kommt darauf an, ob Sie Ersttäter oder Wiederholungstäter sind. Wenn Sie sich in den vergangenen 12 Monaten keinen Verstoß zuschulden kommen ließen, gelten Sie als Ersttäter und haben damit vier Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten.

Wiederholungstäter dagegen müssen sofort auf das Fahren verzichten, auch wenn Sie den Schein nicht  zeitgleich mit dem Urteil abgeben.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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