Letzte Aktualisierung am: 30. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Warum werden Bußgeldbescheide versendet?
Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr nicht an die geltenden Verkehrsregeln hält, muss mit Sanktionen rechnen. Wertet der Gesetzgeber den Verstoß als Ordnungswidrigkeit, ergeben sich die Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog. Wie hoch das Bußgeld ausfällt und ob sogar ein Fahrverbot droht, erfährt der Verkehrssünder durch den Bußgeldbescheid.
Doch welche Informationen muss ein Bußgeldbescheid enthalten? Wann können Formfehler zur Ungültigkeit führen? Ist beim Bußgeldbescheid die Dauer der Zustellung geregelt? Welche Möglichkeit haben Autofahrer, um sich gegen einen Bescheid zu wehren? Und ist beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine Frist zu beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Weiterführende Texte zum Thema „Bußgeldbescheid“:
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Bußgeldbescheid
Ein Bußgeldbescheid ist laut Definition ein Verwaltungsakt, mit dem sich eine Ordnungswidrigkeit ahnden lässt. Der Beschuldigte erfährt durch das Schreiben vom Tatvorwurf, den möglichen Konsequenzen und wird über bestehende Rechtsmittel belehrt. Hier finden Sie einen Bußgeldbescheid als Muster.
Bei Verkehrsverstößen erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheides in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der Tat. Verstreicht diese Frist, gilt der Bußgeldbescheid üblicherweise als verjährt, denn dann darf die Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden. Allerdings können Maßnahmen der Behörden zu einer Unterbrechung der Verjährung führen.
Ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gegen diesen Einspruch einzulegen. Hierfür haben Sie nach Erhalt zwei Wochen Zeit. Um herauszufinden, ob sich ein solches Vorgehen lohnt, können Sie den Bußgeldbescheid vom Anwalt prüfen lassen.
Weiterführende Texte zum Thema „Bußgeldverfahren“:
Wann kommt der Bußgeldbescheid?
Der Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt, der im Zuge eines Bußgeldverfahrens versendet wird. Dieser bietet die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr möglichst unkompliziert zu ahnden. So ergeben sich die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, der im gesamten Gebiet der Bundesrepublik einheitlich gilt.
Da für die meisten Verkehrsverstöße in Deutschland die Fahrerhaftung gilt, darf nur der tatsächliche Fahrzeugführer geahndet werden. Da sich über das Kennzeichen allerdings nur der Halter des Fahrzeugs ermitteln lässt, schicken die Behörden diesem unter Umständen einen Anhörungsbogen, um den Fahrer zu ermitteln. Erst danach erfolgt üblicherweise der Versand des eigentlichen Bescheides. Besteht kein Zweifel an der Identität, kann die Behörde allerdings auf den Anhörungsbogen verzichten.
Damit ein Bußgeldbescheid wirksam ist, sind darüber hinaus bestimmte Fristen zu beachten. So tritt die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr üblicherweise nach drei Monaten ein. Geht der Bescheid nach dieser Frist ein, ist dieser in der Regel ungültig und der Verkehrssünder muss keine Sanktionen befürchten. Allerdings können gewisse Umstände zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. Hierzu zählt etwa der Versand des Anhörungsbogens.
Wurde der Bescheid rechtzeitig zugestellt, gilt es, eine weitere Frist zu beachten. Denn innerhalb von 14 Tagen nachdem Erhalt des Schreibens haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Verstreicht diese Frist für den Einspruch oder bezahlen Sie das geforderte Bußgeld fristgerecht innerhalb von 14 Tagen, tritt die Rechtskraft beim Bußgeldbescheid ein. Das bedeutet, Sie können nicht mehr gegen diesen vorgehen.
Übrigens! Bei einem Bußgeldbescheid fallen nicht nur das Bußgeld, sondern auch Gebühren in Höhe von üblicherweise 28,50 Euro an. Verkehrssünder, die die Geldbuße und die mit dem Bußgeldbescheid verbundenen Gebühren nicht bezahlen, müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen. Denn in einem solchen Fall versenden die Behörden Mahnungen und erheben Mahngebühren. Unter Umständen kann auch die Erzwingungshaft drohen.
Was steht im Bußgeldbescheid?
Damit sich Sanktionen durch einen Bescheid verhängen lassen, muss dieser bestimmte Angaben aufweisen. Der Inhalt des Schreibens ist dabei gesetzlich definiert, so muss dieses gemäß § 66 Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) folgende Informationen enthalten:
- Angaben zum Fahrer
- Informationen zur Tat
- Art des Verstoßes
- Tatzeit und -ort
- angewandte Bußgeldvorschrift
- mögliche Beweismittel
- Höhe des Bußgeldes und mögliche Nebenfolgen (etwa ein Fahrverbot)
- Eintritt der Rechtskraft
- Rechtsbehelfsbelehrung
Wie all diese Informationen in einem Bußgeldbescheid zusammengestellt werden, können Sie dem nachfolgenden Muster entnehmen. Beachten Sie dabei, dass dieses lediglich der Veranschaulichung dient und die Schreiben der verschiedenen Bußgeldstellen durchaus abweichen können.
Übrigens! Im Bußgeldbescheid müssen mögliche Punkte in Flensburg nicht vermerkt sein, da diese in die Zuständigkeit des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) fallen. Einige Bußgeldstellen geben diese als zusätzliche Information aber freiwillig an.
Wann ist ein Bescheid unwirksam?
Sie sollen laut Bußgeldbescheid die Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren haben? Sind diese Vorwürfe unbegründet oder liegt etwa ein Messfehler vor, kann es durchaus sinnvoll sein, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und die Angelegenheit durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.
Auch bei einem Formfehler lohnt es sich unter Umständen, den Bußgeldbescheid anzufechten. Ein solch gravierender Fehler liegt etwa vor, wenn im Schreiben falsche Angaben zum Fahrer bzw. unzureichende Angaben zum Tatvorwurf gemacht werden.
Haben Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten und stattdessen direkt eine Mahnung aus dem Briefkasten gefischt, ist es ebenfalls sinnvoll, die Angelegenheit zu überprüfen. Denn in der Regel erfolgt der Versand mit einer sogenannten Zustellungsurkunde, bei welcher der Briefträger das Datum der Zustellung bestätigt. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, muss die Bußgeldbehörde nachweisen, dass der Bescheid auch tatsächlich zugestellt wurde.
Haben Sie den Bußgeldbescheid mehr als drei Monate nach dem Verstoß erhalten, sodass der Tatvorwurf verjährt ist, dürfen Sie nicht untätig bleiben. So verlangt der Gesetzgeber auch in diesem Fall, dass Sie Einspruch einlegen. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass die Verjährung mitunter unterbrochen war und der Bescheid somit doch rechtskräftig ist. Auskunft darüber ermöglicht die Akteneinsicht.