Bußgeldbescheid aus dem Ausland

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was tun bei einem Bußgeld aus dem Ausland?

Zur besseren Verfolgung eines Verkehrsdelikts im Ausland hat sich die EU auf eine gemeinsame Richtlinie geeinigt.
Zur besseren Verfolgung eines Verkehrsdelikts im Ausland hat sich die EU auf eine gemeinsame Richtlinie geeinigt.

Im Ausland mit dem Auto unterwegs zu sein, heißt auch sich mit den dortigen Verkehrsregeln vertraut zu machen. Dennoch kann es passieren, dass Sie etwas zu schnell fahren oder falsch parken.
Viele Autorfahrer sind verunsichert, wenn sie dann ein Bußgeld aus dem Ausland bekommen.

Es gibt ein paar Dinge, die Sie wissen sollten:

  • wie Sie mit eben jenem ausländischen Bußgeldbescheid umgehen sollten
  • und welche Gesetze und Verfahren für die verschiedenen Länder gelten.

Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass Sie in jedem Falle den Bescheid nicht ignorieren sollten!

FAQ: Fragen und Antworten zum Bußgeldbescheid aus dem Ausland

Wie sollte ich auf einen ausländischen Bußgeldbescheid reagieren?

Auf keinen Fall sollten Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland ignorieren. Schließlich besteht bereits seit einigen Jahren ein spezielles Vollstreckungsabkommen innerhalb der Europäischen Union, welches die Vollstreckung ausländischer Bußgelder auch in Deutschland ermöglicht.

Wann können Bußgelder aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden?

Um ausländische Bußgelder in Deutschland vollstrecken zu können, muss lediglich eine Bagatellgrenze von 70 Euro erreicht sein. Bei einem Bußgeld aus Österreich funktioniert das Ganze bereits bei 25 Euro.

Was passiert, wenn ich mich weigere, das ausländische Bußgeld zu zahlen?

Zahlen Sie das Bußgeld aus dem Ausland nicht, kann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens schlimmstenfalls eine Haftstrafe auf Sie zukommen.

Bußgeldbescheide aus der EU und aus Nicht-EU-Staaten

Denn auch ein Bußgeldbescheid aus Frankreich, den Niederlanden oder Italien kann durch die deutschen Behörden vollstreckt werden. Gleiches gilt übrigens für Ordnungswidrigkeiten, die in der Schweiz begegangen wurden – ein Nicht-EU-Land. Auf Grundlage eines speziellen Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland kann bereits ab einer Geldbuße von 40 Euro der Bußgeldbescheid vollstreckt werden.

Sollten Sie die Geldbuße nicht begleichen, droht Ihnen ein Vollstreckungsverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Paragraph 9. Letztlich erhöht ein Nichtbezahlen die Strafen oder führt gar zur Erzwingungshaft.

Das Vollstreckungsabkommen

Das sogenannte Vollstreckungsabkommen ermöglicht es, dass Bußgelder aus dem Ausland auch in Deutschland gelten. Dieses Abkommen wurde zwischen den EU-Staaten geschlossen. Es beinhaltet die Regelung, dass ab einem Betrag von 70 Euro ein Bußgeld auch von deutschen Behörden vollstreckt werden kann.

Dieser Geldbetrag kann sich laut geltendem Recht aus dem Bußgeld selbst sowie den Gebühren für die Bearbeitung des Bescheids oder Mahnungen zusammensetzen.

Andere Verordnungen:

Neben dem Vollstreckungsabkommen gibt es weitere Richtlinien und Verordnungen zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern bei der Verfolgung von Tatbeständen im Straßenverkehr.

Ein Bußgeld aus dem Ausland wird ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt.
Ein Bußgeld aus dem Ausland wird ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt.

Eine dieser Richtlinien wurde als „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ ins Leben gerufen.

Es soll die Verfolgung von Verkehrsverstößen eines Autofahrers mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug erleichtern.

Die Daten des Fahrzeughalters sind an dieser Stelle Gegenstand des Informationsaustausches.

Folgende Tatbestände im Straßenverkehr sind davon betroffen:

In anderen Fällen haben andere EU-Mitgliedsstaaten dann keinen Zugriff mehr auf die Daten des Fahrzeughalters. Dennoch kann ein Bußgeld verhängt werden. Somit kann auch noch nach zwei Jahren nach dem schönen Urlaub ein Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten liegen.

Ablauf des Verfahrens

Wenn demnach eine ausländische Behörde einen Verstoß gemäß der Richtlinie feststellt, werden die Daten zum Fahrzeughalter angefragt. Name und Anschrift des Halters sowie das amtliche Kennzeichen des in Deutschland zugelassenen Autos werden unter anderem übermittelt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Daten nur zur Verfolgung des Fahrers genutzt werden sollen, der die Tat auch tatsächlich begangen hat. Denn in einigen Ländern existiert die sogenannte „Halterhaftung“. Sind Sie also nachweislich gar nicht selbst gefahren, wird das Bußgeldverfahren nicht vollstreckt, falls der Tatbestand auch in Deutschland nicht mit einer Halterhaftung belegt ist.

Besondere Fälle:

Manchmal kann es vorkommen, dass die Bescheide über Bußgelder im Ausland in der jeweiligen Landessprache ausgestellt wurden. Es ist ratsam diese nicht einfach abzutun. Ein Anwalt, der sich mit dem Recht des jeweiligen Landes auskennt, kann Ihnen dabei weiterhelfen und Sie unterstützen.

Bußgelder im Ausland mit Rabatten

In einigen Ländern ist es möglich, wenn Sie innerhalb bestimmter Fristen das Bußgeld begleichen, Geld zu sparen. Das kann sich auf bis zu 50 % der Summe belaufen.

  • In Spanien beispielsweise tritt dies ein, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen bezahlen.
  • In Großbritannien können Sie mit der Hälfte rechnen, wenn sie innerhalb der ersten zwei Wochen das Bußgeld begleichen.

Letztlich gilt auch bei einem Bescheid aus dem Ausland: Den Bußgeldbescheid erstmal prüfen. Sie können auch hier einen begründeten Einspruch erheben. Sind Sie sich unsicher, ziehen auf jeden Fall einen Fachmann zu Rate.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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