Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bei jeder Geschwindigkeitskontrolle gelten Regeln
Obwohl sich Autofahrer oft über sie ärgern, dienen Geschwindigkeitskontrollen doch eigentlich der Verkehrssicherheit. Damit Polizei und Verwaltung nicht willkürlich Bußgelder erheben, müssen sich die Beamten bei jeder Geschwindigkeitskontrolle an bestimmte Regeln halten.
Beispielsweise muss bei jeder Messung der Geschwindigkeit auch ein Toleranzabzug erfolgen, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Außerdem müssen die Geräte geeicht und das Messpersonal geschult sein. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten der Geschwindigkeitskontrolle: die mobile und die stationäre.
Welche Technik kommt bei einer Geschwindigkeitsüberwachung zum Einsatz und wie wird die Kontrolle genau durchgeführt? Ist eine private Geschwindigkeitskontrolle erlaubt? Der folgende Ratgeber hält die Antworten bereit.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Geschwindigkeitskontrolle
Infos über die üblichen Methoden bei einer Geschwindigkeitskontrolle finden Sie hier.
Ob es Privatpersonen gestattet ist, selbst Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Diese Tabelle verrät Ihnen, worauf Sie sich einstellen müssen, wenn Sie im Zuge einer Geschwindigkeitskontrolle bei einem Tempoverstoß erwischt wurden.
Übliche Methoden der Geschwindigkeitskontrolle
Keine öffentliche Straße ist von einer Geschwindigkeitskontrolle ausgenommen. Sie kann innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften stattfinden und so den Verkehr sinnvoll entschleunigen und so die Verkehrssicherheit verbessern.
Trotzdem haben Autofahrer oft das Gefühl, die Blitzer dienten mehr der Gemeindekasse als der Sicherheit. Tatsächlich macht sich die Anschaffung teurer Geräte für die Geschwindigkeitsüberwachung schnell bezahlt. Dabei sollte eine Geschwindigkeitskontrolle nur an Streckenabschnitten stattfinden, die als Gefahrenschwerpunkte gelten.
Autofahrer können sich mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wehren. Da hilft es natürlich, wenn Betroffene über Methoden und Technik der Geschwindigkeitskontrolle Bescheid wissen, um auf mögliche Fehlerquellen aufmerksam zu machen. Grundsätzlich gibt es die stationäre und die mobile Geschwindigkeitskontrolle, die wir im Folgenden kurz betrachten wollen.
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung
Stationäre oder auch feste Blitzer können – wie der Name schon sagt – ihren Standort nicht wechseln. Damit ist natürlich der Standort bekannt, weshalb vor allem Ortsansässige nicht mehr von der Geschwindigkeitskontrolle überrascht werden können.
Bekannt sind vor allem sogenannte Starenkästen und Messanlagen in Säulenform. Sie können in eine oder sogar beide Richtungen blitzen und sind besonders häufig an viel befahrenen Durchfahrtsstraßen anzutreffen. Ein Beispiel ist das Gerät TRAFFIPAX TraffiStar S 540.
Anders als Blitzer weisen Geschwindigkeitsanzeigetafeln nur daraufhin, wie schnell ein Fahrzeug unterwegs ist. Sie werden bevorzugt an Ortseingängen aufgestellt und zeigen dem Autofahrer die aktuelle Geschwindigkeit an. Durch lachende und weinende Gesichter oder grüne und rote Ziffern fordert sie Betroffene auf, vom Gas zu gehen. Mit einem Blitz oder gar einem Bußgeldbescheid müssen Sie jedoch nicht rechnen.
Jüngst testeten manche Städte halbstationäre Laser-Blitzer. Die als Anhänger getarnten Messgeräte lassen sich nun auch an Kraftstraßen aufstellen, wo bislang nur stationäre Blitzer zum Einsatz kamen.
Mobile Blitzer zur Geschwindigkeitsüberwachung
Mit einer mobil durchgeführten Geschwindigkeitskontrolle bleibt das Ordnungsamt flexibel und hat dabei eine ganze Bandbreite an technischen Geräten zur Verfügung. Beispiele sind Leivtec XV3 und Laser Patrol.
Möglich ist die Geschwindigkeitskontrolle auch aus dem Auto heraus oder durch Nachfahren. Das Messgerät ist dabei im Polizeiauto verbaut.
Die Mobilität der Geschwindigkeitskontrolle ist ihr größter Vor- und Nachteil zugleich. Einerseits können sich Ortsansässige nicht an den Blitzer gewöhnen, andererseits muss dieser immer wieder neu aufgestellt werden. Geschieht das nicht korrekt, kann die Geschwindigkeitskontrolle eine fehlerhafte Messung ausgeben. Das wiederum macht den Bußgeldbescheid anfechtbar.
Technik – diese Geräte werden zur Verkehrsüberwachung eingesetzt
Inzwischen ist die Geschwindigkeitskontrolle ohne Blitz möglich. Jedenfalls ist der Blitz von Schwarzlicht- bzw. Infrarotblitzern für das menschliche Auge nicht sichtbar. Des Weiteren kommen hauptsächlich folgende Messverfahren infrage:
- Laser: Die Geschwindigkeitskontrolle erfolgt beim Lasermessverfahren mithilfe von Lichtimpulsen. Stationäre Geräte senden diese gefächert aus und können so gleich mehrere Fahrbahnen „im Auge behalten“. Die Lichtimpulse werden vom anvisierten Fahrzeug reflektiert und kehren in das Gerät zurück. Dieses misst die Zeit bis zum Wiedereintreffen des Impulses und ermittelt auf dieser Grundlage die Geschwindigkeit.
- Radar: Der Lasermessung nicht unähnlich, sendet die Radaranlage Impulse aus, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Anders als beim Laser-Blitzer handelt es sich hier jedoch um elektromagnetische Wellen. Sie treffen als Primärsignale am Fahrzeug auf und kehren als Sekundärsignale zurück. Der Sensor kann anhand der Veränderung der Wellen (Dopplereffekt) die Geschwindigkeit ermitteln.
- Piezosensoren bzw. Induktion: Weil Piezosensoren und Induktionsschleifen unter der Fahrbahn verbaut werden, ist diese Form der Geschwindigkeitskontrolle nur stationär möglich. Die Sensoren sind druckempfindlich und reagieren, wenn ein Auto darüber fährt.
- Lichtschranken: Bei diesem Verfahren wird die Geschwindigkeit mithilfe der Weg-Zeit-Berechnung ermittelt. Es werden in regelmäßigen Abständen Lichtschranken im rechten Winkel zur Fahrbahn installiert. Fährt ein Fahrzeug hindurch, werden diese nacheinander unterbrochen, was es dem Gerät ermöglicht die Geschwindigkeit zu berechnen.
- Nachfahren: Mithilfe eines im Fahrzeug verbauten Geräts können die Messbeamten die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Kfz ermitteln. Bekannt ist dieses Verfahren auch unter dem Stichwort „Proof Video Data“, kurz: ProViDa.
Weil bei keinem Messgerät Fehler und Ungenauigkeiten ausgeschlossen werden können, muss nach jeder Geschwindigkeitskontrolle ein Toleranz-Wert abgezogen werden. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h sind 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h sind es 3 km/h Toleranzabzug. Werden Videonachfahrsysteme zur Geschwindigkeitskontrolle genutzt, müssen sogar 5 Prozent bzw. 5 km/h Toleranz abgezogen werden.
Ist eine private Geschwindigkeitsüberwachung erlaubt?
Eine private Geschwindigkeitskontrolle meint zweierlei: Einerseits die Geschwindigkeitsmessung, die Privatunternehmen im Auftrag der Behörden unterstützen und andererseits die Ermittlung von Geschwindigkeitsübertretungen durch Privatpersonen.
In beiden Angelegenheiten ist weniger das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und mehr die Rechtsprechung ausschlaggebend. Grundsätzlich ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten eine „hoheitliche Tätigkeit“, sodass die Geschwindigkeitskontrolle nur übertragen werden darf, solange die Behörde „Herrin des Verfahrens“ bleibt.
Das bedeutet, dass Privatunternehmen zwar die Messgeräte, Messfahrzeuge und Kameras zur Verfügung stellen können, die Geschwindigkeitskontrolle selbst muss jedoch durch geschultes Personal erfolgen. Die Auswertung der Daten obliegt ausschließlich der Behörde.
Einigkeit herrscht jedoch hinsichtlich der Geschwindigkeitskontrolle durch Privatpersonen. Anwohner einer viel befahrenen Strecke, die sich über Temposünder ärgern, können zwar selbst Blitzer auf ihrem eigenen Grundstück aufstellen, die Verwertung der dadurch erfassten Messungen ist jedoch unzulässig. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann damit nicht angestrengt werden.
Falsche Blitzer: Sind Attrappen erlaubt?
Ob aufgrund selbstgebastelter Attrappen zur Vortäuschung einer Geschwindigkeitskontrolle eine Strafe verhängt werden kann, muss die jeweilige Verwaltungsbehörde prüfen. Vielerorts stellen Anwohner z. B. in Vorgärten falsche Blitzer auf, um Temposünder abzuschrecken.
Die Behörde muss dann prüfen, ob eine Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs vorliegt. Ist das nicht der Fall, können Anwohner die Attrappe sogar stehen lassen. Liegt jedoch eine Gefährdung vor, droht unter Umständen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.