Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024
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Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über das Punktesystem in Deutschland. Wenn Sie erfahren wollen, wie Sie Ihre Punkte in Flensburg in Erfahrung bringen können, finden Sie hier eine Anleitung.
Möchten Sie herausfinden, wie viele Punkte es für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt, wählen Sie bitte hier eine Kategorie aus:
Inhalt
Das Flensburger Punktesystem
Seit dem 1. Mai 2014 werden nur noch Verstöße mit einem oder mehreren Punkten geahndet werden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Autofahrer, die entsprechende Ordnungswidrigkeiten begehen, sollen durch Bußgeld, Punkte und ggf. Fahrverbot zum Nachdenken über ihr Fahrverhalten angeregt werden.
Sind auf dem Konto in Flensburg 8 Punkte, wird der Führerschein schließlich entzogen. Danach folgt eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, in der Verkehrssünder auf ihre Fahrerlaubnis verzichten müssen. Anschließend können sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
Wie hoch die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr gemäß der entsprechende Bußgeldtabelle sind, können Sie durch den aktuellen Bußgeldrechner auf unserer Webseite erfahren.
Weiterführende Texte zum Thema „Punkte in Flensburg“:
FAQ: Fragen und Antworten über Punkte in Flensburg
Je nachdem, wie schwer die begangene Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr war, können 1, 2 oder 3 Punkte auf einmal fällig werden.
Es kommt zum Fahrerlaubnisentzug, sobald Sie insgesamt acht Punkte auf Ihrem Konto angesammelt haben.
1 Punkt gilt nach 2,5 Jahren als verjährt. 2 Punkte im Fahreignungsregister verfallen nach 5 Jahren und bei 3 Punkten in Flensburg kommt es nach 10 Jahren zur Verjährung.
Verstöße, die mit Punkten in Flensburg geahndet werden
Viele Verstöße im Straßenverkehr werden mit einem Eintrag im Fahreignungsregister (vorher Verkehrszentralregister) bestraft, sobald dafür auch Punkte verhangen werden. Insbesondere, wenn Verkehrsteilnehmer die Verkehrssicherheit mit ihrem Verhalten beeinträchtigt oder gefährdet haben, drohen häufig Punkte in Flensburg. Bei weniger schwerwiegenden Verstößen werden seit der Punktereform 2014 normalerweise nur Verwarn- oder Bußgelder gemäß des aktuellen Bußgeldkatalogs geahndet.
Punkte in Flensburg folgen unter anderem auf schwerwiegende Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit, das Nichteinhalten vom Mindestabstand oder auch bei gefährlichen Überladungen von LKW.
Einige Ordnungswidrigkeiten mit dem Auto und LKW, die neben dem Bußgeld auch gegebenenfalls ein Fahrverbot, einen oder mehrere Punkte nach sich ziehen, stehen in diesem Auszug aus der Punktetabelle in Flensburg:
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts ab 21 km/h mit dem Auto: 1 Punkt
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 31 km/h mit dem Auto: 2 Punkte
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ab 41 km/h mit dem Auto: 2 Punkte
- Abstandsverstoß von weniger als 5/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von über 80 km/h : 1 Punkt
- Abstandsverstoß von weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h : 2 Punkte
- Überladung von Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 2 t um über 20% für Fahrzeugführer und -halter: 1 Punkt
Punkte in Flensburg überprüfen
Wer sich nicht ganz sicher ist, wie viele Punkte in seiner Verkehrssünderkartei im Fahreignungsregister vermerkt sind, kann dies leicht herausfinden. Dazu kann der Betroffene entweder dem Kraftfahrt-Bundesamt einen Besuch abstatten, den Punktestand per Brief oder sogar online abfragen.
Punktestand über Internet-Service erhalten
Neben dem Kraftfahrt-Bundesamt gibt es auch andere Anbieter, über die Sie die Möglichkeit haben, online Ihre Punkte in Flensburg zu erfragen. Diesen Service bietet z. B. das Portal punkte-flensburg.de an. Dort müssen Sie ein nur ein Online-Formular ausfüllen. Das ist nicht so kompliziert wie die Online-Abfrage beim KBA, dafür jedoch kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zur Online-Punkteabfrage bei punkte-flensburg.de. **
Punktestand vor Ort abfragen
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat an seinem Standort in Flensburg einen Auskunftspavillon. Dort können Sie von Montag bis Mittwoch und freitags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr Ihre Punkte abfragen. Donnerstags ist der Auskunftspavillon von 9 bis 17:30 Uhr geöffnet.
Die Person muss sich bei dem Besuch entweder über einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen behördlichen Dienstausweis ausweisen können, damit sie eine Auskunft über ihre Punkte in Flensburg erhält.
Punktestand per Post erfahren
Wer seinen Punktestand per Post abfragen möchte, kann dies unter Angabe seines Namens, der Adresse, dem Geburtsdatum und -ort tun. Dabei darf ein gültiger Identitätsnachweis nicht fehlen. Dazu kann die Unterschrift entweder bei der Gemeinde oder Stadt beglaubigt werden oder dem Antrag wird eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises hinzugefügt. Der Verkehrsteilnehmer schickt den Brief dann an das Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg. Die Auskunft über den Punktestand folgt bei vollständigen Unterlagen dann auch per Post.
Punktestand über die Website des KBA abfragen
Eine weitere Möglichkeit, sich über seine Punkte in Flensburg zu informieren, ist die Online-Abfrage über die Internetseite des KBA. Es müssen allerdings einige Vorbereitungen getroffen werden, jedoch fallen Transport- oder Portokosten weg. Es gibt mehrere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um das Punktekonto auf diese Weise abzufragen:
- Sie benötigen einen Personalausweis, der seit dem 01.11.2010 ausgestellt wurde.
- Die Online-Ausweisfunktion muss aktiviert sein.
- Sie brauchen eine Kartenlesegerät für Ihren Computer.
- Sie müssen die AusweisApp2-Software auf Ihrem Computer installiert haben
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie auf der KBA-Webseite den Online-Antrag ausfüllen. Darin müssen Sie Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtstag, Geburtsort und Geburtsnamen angeben. Anschließend wird geprüft, ob Sie Ihren Punktestand direkt als Download erhalten können. Sollte das nicht möglich sein, bekommen Sie die Auskunft über Ihre Punkte in Flensburg per Post.
Welche Konsequenzen hat welcher Punktestand?
- Erreicht in Flensburg das Punktekonto des Fahrers 4 oder 5 Punkte, erfährt er dies durch eine Ermahnung per Post. Diese Ermahnung ist kostenpflichtig. Das Kraftfahrt-Bundesamt schlägt hierbei eine Teilnahme an einem Fahreignungsseminar vor, um einen Punkt abzubauen. Die Teilnahme ist aber freiwillig.
- Zeigt das Punktekonto bereits 6 oder 7 Punkte an, macht das Kraftfahrt-Bundesamt auch auf die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar aufmerksam. Jedoch kann der Punktestand zu diesem Zeitpunkt nicht mehr reduziert werden.
- Zu einem Führerscheinentzug führen 8 Punkte in Flensburg.
Wie können Sie Punkte in Flensburg abbauen?
Wer seinen Punktestand durch ein Fahreignungsseminar um einen Punkt reduzieren möchte, kann dies nur unter gewissen Umständen tun. Die Teilnahme am Seminar sollte rechtzeitig erfolgen, das heißt bevor sechs Punkte auf dem Punktekonto sind. Zudem kann der Punkteabbau durch die Teilnahme an einen Fahreignungsseminar nur einmal innerhalb einer Zeitspanne von fünf Jahren erfolgen.
In der Probezeit Punkte im Fahreignungsregister
Für einen Fahranfänger in der Probezeit stellt der Vermerk von Punkten im Fahreignungsregister eine besonders brenzlige Situation dar. Auf den neu erworbenen Führerschein haben Punkte in Flensburg nicht nur die gewöhnlichen Konsequenzen.
Der Fahranfänger muss nicht nur das Bußgeld zahlen und Flensburg-Punkte verschmerzen, wie jeder andere Autofahrer, sondern auch folgende Maßnahmen.
Konsequenzen eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstößen:
- Die Probezeit wird von zwei auf vier Jahre verlängert.
- Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen, was zu weiteren Kosten führt.
Fahranfänger in der Probezeit, die erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen, erhalten eine Ermahnung. Nach der dritten Auffälligkeit, also wieder einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen.