Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
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Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsübertretungen
Temposünder: Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Was tun gegen Temposünder?
Kleine Geschwindigkeitsüberschreitungen ziehen meist ein „kleines“ Bußgeld nach sich. Ab einer bestimmten Grenze werden Autofahrer allerdings zu echten Temposündern. Wer mit mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs ist, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Es drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Fahranfänger riskieren außerdem eine Probezeitverlängerung.
Darüber hinaus machen viele Temposünder den Geschwindigkeitsrausch zum Sport und veranstalten illegale Autorennen. Weil die Polizei nicht an jeder Straßenecke einen Blitzer aufstellen kann, gibt es zahlreiche alternative Methoden, Temposünder dazu zu bringen, vom Gas zu gehen.
Dieser Ratgeber befasst sich mit dem Thema „Temposünder“. Obiger Katalog sowie die Tabellen im Folgenden zeigen eine Übersicht der möglichen Bußgelder. Außerdem finden Sie in diesem Artikel Informationen über wirkungsvolle Maßnahmen gegen Temposünder.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu Temposündern
Als Temposünder werden Kraftfahrer bezeichnet, die es mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nicht allzu genau nehmen und dementsprechend zu schnell unterwegs sind.
Um Temposünder zu überführen, bedient sich die Polizei diverser Blitzer und Messgeräte. Diese können sowohl mobil als auch stationär zum Einsatz kommen.
Welche Konsequenzen auf Temposünder zukommen können, verrät diese Tabelle.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Infos im Video
Temposünder: Diese Strafen nehmen sie in Kauf
Zunächst sei gesagt, dass Temposünder erst dann mit Strafen rechnen müssen, wenn sie eine Verkehrsstraftat begehen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer durch die erhöhte Geschwindigkeit gefährden oder schädigen (z. B. durch illegale Autorennen). Seit 2017 können dafür hohe Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden.
Bußgelder, die bei Geschwindigkeitsverstößen verhängt werden, stellen jedoch streng genommen keine Strafe im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) dar. Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei, ob Temposünder mit einem Auto oder Lkw, mit oder ohne Anhänger unterwegs sind.
Gerade schwere Kfz (über 3,5 Tonnen) können eine große Gefahr im Straßenverkehr darstellen, wenn sich der Verantwortliche nicht an die Verkehrsregeln hält. Temposünder am Steuer schwerer Kfz oder Pkw mit Anhänger müssen deshalb in der Regel tiefer in die Tasche greifen, um einen Bußgeldbescheid zu begleichen. Außerdem unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts.
Geschwindigkeitsverstöße von Lkw oder Pkw mit Anhänger
Handelt es sich um Lkw oder Pkw mit Anhänger, gelten noch höhere Bußgelder für Temposünder. Nachfolgende Tabelle zeigt, wie Geschwindigkeitsverstöße mit einem Anhänger geahndet werden.
Tatbestand | Bußgeld in Euro | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger innerorts | |||
... bis 10 km/h | 40 | - | - |
... 11 bis 15 km/h | 60 | - | - |
... 16 bis 20 km/h | 160 | 1 | - |
... 21 bis 25 km/h | 175 | 1 | - |
... 26 bis 30 km/h | 235 | 2 | 1 Monat |
... 31 bis 40 km/h | 340 | 2 | 1 Monat |
... 41 bis 50 km/h | 560 | 2 | 2 Monate |
... 51 bis 60 km/h | 700 | 2 | 3 Monate |
über 60 km/h | 800 | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger außerorts | |||
... bis 10 km/h | 30 | - | - |
... 11 bis 15 km/h | 50 | - | - |
... 16 bis 20 km/h | 140 | 1 | - |
... 21 bis 25 km/h | 150 | 1 | - |
... 26 bis 30 km/h | 175 | 1 | (1 Monat)* |
... 31 bis 40 km/h | 255 | 2 | 1 Monat |
... 41 bis 50 km/h | 480 | 2 | 1 Monat |
... 51 bis 60 km/h | 600 | 2 | 2 Monate |
über 60 km/h | 700 | 2 | 3 Monate |
* Nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit um mehr als 26 km/h überschritten) |
Im Anschluss finden Sie die Bußgelder für Temposünder, die am Steuer eines Lkw (über 3,5 Tonnen) sitzen.
Illegale Autorennen: So werden Temposünder zu Straftätern
Oft genug sind Temposünder gar nicht in Eile, sondern genießen es einfach schnell zu fahren. Auf der Autobahn ist das bei Richtgeschwindigkeit in vernünftigem Maße noch relativ unproblematisch, auf Landstraßen oder sogar im städtischen Raum, kann das weitreichende Folgen haben.
Regelmäßig suchen gerade junge Fahrer den Geschwindigkeitsrausch und versammeln sich, um spontane, illegale Autorennen zu veranstalten. In vielen deutschen Städten kam es dabei in der Vergangenheit wiederholt zu schweren Unfällen, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden.
Aufgrund der damaligen Gesetzeslage wurden die Täter „nur“ als Temposünder betrachtet und das illegale Autorennen als Verkehrsordnungswidrigkeit behandelt. 2017 kam schließlich eine wichtige Gesetzesänderung. Nach § 315d StGB sind nicht erlaubte Kraftfahrzeugrennen, deren Ausrichtung und Durchführung (oder auch nur der Versuch dessen), eine Straftat.
So können Temposünder, die an einem illegalen Autorennen teilnehmen, mit einer hohen Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Fünf Jahre Haft drohen, wenn Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu Schaden kommen und bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen dem, der während eines illegalen Kraftfahrzeugrennens eine große Zahl von Menschen tötet oder schädigt.
Maßnahmen gegen Temposünder
Nicht selten müssen sich Anwohner über Temposünder in ihrer Straße oder ihrem Bezirk ärgern. Nicht überall, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wurde, wird diese auch durch Blitzer oder Polizeikontrollen durchgesetzt.
Bürger haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich an den Gemeinde- oder Stadtrat bzw. je nach Region ähnliche Behörden zu wenden, um auf das Problem häufiger Temposünder hinzuweisen. Das erfordert in manchen Fällen etwas Geduld und Ausdauer, da die Kommunen nicht immer sofort die nötigen Ressourcen zur Verfügung haben, um z. B. einen Blitzer zu installieren.
Trotzdem sollten Privatpersonen nicht selbst tätig werden. Obwohl Blitzer-Attrappen in privaten Vorgärten mancherorts geduldet wurden, können ähnliche Eigeninitiativen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen und streng geahndet werden. Beispielsweise wurde eine Geldstrafe verhängt, als ein Bürger in Berlin in Eigenregie eine Bodenschwelle installierte.
Weil Temposünder oft auch zur Lärm- und Schadstoffbelastung beitragen, wird die Politik in verschiedenen Bereichen tätig, um gegen sie vorzugehen. Blitzer und andere Geschwindigkeitskontrollen sind nur ein Beispiel. Ein Kfz, das langsam fährt, hat einen geringeren Schadstoffausstoß und ist außerdem nicht so laut, weshalb besonders in Wohngebieten auch bauliche Maßnahmen gegen Temposünder eingesetzt werden.
Mehr Blitzer gegen Temposünder
In manchen Regionen steigt die Zahl der Temposünder und die Städte und Kommunen reagieren, indem sie auch die Zahl der Blitzer erhöhen. Besonders die Laser-Blitzer in Säulenformat erfreuen sich steigender Beliebtheit. Diese werden bevorzugt auf Durchfahrtsstraßen und Ortseingängen platziert und sind in der Lage, gleich mehrere Fahrspuren „im Auge“ zu behalten.
Neben solchen stationären Blitzern kommen auch mobile und in jüngster Zeit sogar halbstationäre Blitzer zum Einsatz. So bleibt die Polizei bei der Geschwindigkeitsüberwachung flexibel. Eine Bandbreite verschiedener technischer Möglichkeiten steht ihr dabei gegen Temposünder zur Verfügung:
- Lasermessverfahren
- Radaranlagen
- Piezosensoren und Induktionsschleifen
- Lichtschranken
- Videonachfahrsysteme
Gegen Temposünder, die ihre Fahrzeuge verbotswidrig tunen oder an illegalen Autorennen teilnehmen, haben einige Städte Sonderkommissionen eingerichtet. Bekannt sind diese z. B. unter den Stichworten „SoKo Rennen“ oder „SoKo Autoposer“.
Bauliche Einrichtungen zum Verhindern von Geschwindigkeitsverstößen
Besonders in Wohngebieten, 30er-Zonen und in der Nähe von Schulen und Kindergärten greifen Kommunen immer wieder zu baulichen Maßnahmen, um Temposünder dazu zu bringen, vom Gas zu gehen. Einige solcher baulichen Veränderungen wirken auch ohne Beschilderung.
Auf einer Straße, deren Untergrund aus dicken Pflastersteinen besteht, fahren Autos tendenziell langsamer als auf einer glatten Fahrbahn. Sogar strategische Begrünung des Fahrbahnrandes oder sonstige Änderungen der „Straßencharakteristik“ wirken nachweislich geschwindigkeitsreduzierend. Beispiele sind:
- Versätze in der Straßenführung
- Querschnittseinengungen
- Änderungen des Fahrbahnbelags (Auf- oder Teilaufpflasterung, Plateau)
- Verkehrs- oder Mittelinseln, Kreisverkehr oder Minikreisel
- Diagonalsperren
- Parkflächen und Begrünung (ggf. mit Gehwegverbreiterung)
- Bodenschwellen (nur in Ausnahmefällen)
Bevor sie solche Maßnahmen gegen Temposünder umsetzen, erwägen die verantwortlichen Behörden alle relevanten Faktoren. Der Verkehr soll nicht behindert werden und verkehrsberuhigende Veränderungen sollen nach Möglichkeit nicht auf Kosten der Umwelt durchgesetzt werden.
Das Umweltbundesamt gibt deshalb Planungsempfehlungen für eine umweltentlastende Verkehrsberuhigung. Diese zielen nicht nur darauf ab, Temposünder zu entschleunigen, sondern auch darauf, die Lärmbelastung und Schadstoffemission zu reduzieren.