Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was tun bei einem Bußgeld aus dem Ausland?
Im Ausland mit dem Auto unterwegs zu sein, heißt auch sich mit den dortigen Verkehrsregeln vertraut zu machen. Dennoch kann es passieren, dass Sie etwas zu schnell fahren oder falsch parken.
Viele Autorfahrer sind verunsichert, wenn sie dann ein Bußgeld aus dem Ausland bekommen.
Es gibt ein paar Dinge, die Sie wissen sollten:
- wie Sie mit eben jenem ausländischen Bußgeldbescheid umgehen sollten
- und welche Gesetze und Verfahren für die verschiedenen Länder gelten.
Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass Sie in jedem Falle den Bescheid nicht ignorieren sollten!
Weiterführende Texte zum Thema „Bußgeldbescheid aus dem Ausland“:
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Bußgeldbescheid aus dem Ausland
Auf keinen Fall sollten Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland ignorieren. Schließlich besteht bereits seit einigen Jahren ein spezielles Vollstreckungsabkommen innerhalb der Europäischen Union, welches die Vollstreckung ausländischer Bußgelder auch in Deutschland ermöglicht.
Um ausländische Bußgelder in Deutschland vollstrecken zu können, muss lediglich eine Bagatellgrenze von 70 Euro erreicht sein. Bei einem Bußgeld aus Österreich funktioniert das Ganze bereits bei 25 Euro.
Zahlen Sie das Bußgeld aus dem Ausland nicht, kann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens schlimmstenfalls eine Haftstrafe auf Sie zukommen.
Bußgeldbescheide aus der EU und aus Nicht-EU-Staaten
Denn auch ein Bußgeldbescheid aus Frankreich, den Niederlanden oder Italien kann durch die deutschen Behörden vollstreckt werden. Gleiches gilt übrigens für Ordnungswidrigkeiten, die in der Schweiz begegangen wurden – ein Nicht-EU-Land. Auf Grundlage eines speziellen Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland kann bereits ab einer Geldbuße von 40 Euro der Bußgeldbescheid vollstreckt werden.
Sollten Sie die Geldbuße nicht begleichen, droht Ihnen ein Vollstreckungsverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Paragraph 9. Letztlich erhöht ein Nichtbezahlen die Strafen oder führt gar zur Erzwingungshaft.
Das Vollstreckungsabkommen
Das sogenannte Vollstreckungsabkommen ermöglicht es, dass Bußgelder aus dem Ausland auch in Deutschland gelten. Dieses Abkommen wurde zwischen den EU-Staaten geschlossen. Es beinhaltet die Regelung, dass ab einem Betrag von 70 Euro ein Bußgeld auch von deutschen Behörden vollstreckt werden kann.
Dieser Geldbetrag kann sich laut geltendem Recht aus dem Bußgeld selbst sowie den Gebühren für die Bearbeitung des Bescheids oder Mahnungen zusammensetzen.
Andere Verordnungen:
Neben dem Vollstreckungsabkommen gibt es weitere Richtlinien und Verordnungen zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern bei der Verfolgung von Tatbeständen im Straßenverkehr.
Eine dieser Richtlinien wurde als „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ ins Leben gerufen.
Es soll die Verfolgung von Verkehrsverstößen eines Autofahrers mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug erleichtern.
Die Daten des Fahrzeughalters sind an dieser Stelle Gegenstand des Informationsaustausches.
Folgende Tatbestände im Straßenverkehr sind davon betroffen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Sicherheitsgurt vergessen
- Rotlichtverstoß
- Trunkenheit im Verkehr
- Fahren unter Drogeneinfluss
- kein Schutzhelm
- unbefugtes Benutzen des Fahrstreifens
- Handy am Steuer
In anderen Fällen haben andere EU-Mitgliedsstaaten dann keinen Zugriff mehr auf die Daten des Fahrzeughalters. Dennoch kann ein Bußgeld verhängt werden. Somit kann auch noch nach zwei Jahren nach dem schönen Urlaub ein Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten liegen.
Ablauf des Verfahrens
Wenn demnach eine ausländische Behörde einen Verstoß gemäß der Richtlinie feststellt, werden die Daten zum Fahrzeughalter angefragt. Name und Anschrift des Halters sowie das amtliche Kennzeichen des in Deutschland zugelassenen Autos werden unter anderem übermittelt.
Besondere Fälle:
Manchmal kann es vorkommen, dass die Bescheide über Bußgelder im Ausland in der jeweiligen Landessprache ausgestellt wurden. Es ist ratsam diese nicht einfach abzutun. Ein Anwalt, der sich mit dem Recht des jeweiligen Landes auskennt, kann Ihnen dabei weiterhelfen und Sie unterstützen.
Bußgelder im Ausland mit Rabatten
In einigen Ländern ist es möglich, wenn Sie innerhalb bestimmter Fristen das Bußgeld begleichen, Geld zu sparen. Das kann sich auf bis zu 50 % der Summe belaufen.
- In Spanien beispielsweise tritt dies ein, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen bezahlen.
- In Großbritannien können Sie mit der Hälfte rechnen, wenn sie innerhalb der ersten zwei Wochen das Bußgeld begleichen.
Letztlich gilt auch bei einem Bescheid aus dem Ausland: Den Bußgeldbescheid erstmal prüfen. Sie können auch hier einen begründeten Einspruch erheben. Sind Sie sich unsicher, ziehen auf jeden Fall einen Fachmann zu Rate.