Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Die Polizei blitzt mobil
Unfälle geschehen aus unterschiedlichen Gründen. Oftmals ist Unaufmerksamkeit ein Grund oder die Fahrer halten sich nicht an die Straßenverkehrsregeln, halten den ordnungsgemäßen Sicherheitsabstand nicht ein, überfahren eine rote Ampel oder drücken ordentlich aufs Gas.
Um besonders Letztem entgegenzuwirken, setzt die Polizei in Deutschland auf Blitzer. Diese können sowohl stationär als auch mobil am Straßenrand eingesetzt werden. Die mobilen Geräte haben vor allem den Vorteil, dass sie gezielt an Unfallschwerpunkten eingesetzt werden können. So können Raser gezielt dingfest gemacht werden.
Zwei Varianten bei der Geschwindigkeitskontrolle sind die Induktions- und die Piezomessung. Aber wie funktionieren diese überhaupt? Kann die Piezo- oder Induktionsmessung Messfehler aufweisen, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu Induktions- und Piezomessung
Um Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen oder Rotlichtverstöße zu ahnden, werden Induktionsschleifen oder Piezosensoren unter der Fahrbahn verlegt. Diese registrieren, wenn ein Fahrzeug über sie hinwegfährt, sodass bei einem Verkehrsverstoß der Blitzer auslöst.
Zu den Blitzern, die diese Messverfahren nutzen, zählen unter anderem Multanova Multastar C, TRAFFIPAX TraffiStar S 540 und Truvelo M4².
Fehlmessungen können etwa durch die unsachgemäße Verlegung der Induktionsschleifen und Piezosensoren auftreten. Über weitere Ursachen informieren wir hier.
Wie funktionieren die Induktionsmessung und die Piezomessung?
Beide Geschwindigkeitsmessgeräte basieren auf dem gleichen Prinzip: Sie reagieren auf Krafteinwirkung. Es sind Sensoren oder Kabel in die Fahrbahn eingelassen, die registrieren, wenn ein Fahrzeug eine bestimmte Messstrecke passiert.
Bei der Piezomessung sind Sensoren im Fahrbahnbelag verbaut, die bei für eine elektrische Spannung sorgen, wenn ein Auto darüber fährt. Der Empfänger funktioniert nach dem Weg-Zeit-Prinzip, sodass die Geschwindigkeit über anhand eines bestimmten Zeitfensters und der zurückgelegten Strecke ermittelt werden kann. Die Sensoren sind zudem an eine Kamera geknüpft, die bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgelöst wird.
Weiterführende Informationen zu Induktions- und Piezomessung:
Daraus kann ebenfalls anhand des Weg-Zeit-Prinzips die Geschwindigkeit bestimmt werden. Sobald ein Fahrzeug schneller unterwegs ist, als es die örtlichen Gegebenheiten erlauben, löst eine ebenfalls an das Gerät gekoppelte Kamera aus. Die Bußgeldstelle kann mittels des Fotos den Halter des Fahrzeugs ermitteln und einen Bescheid ausstellen.
Eingesetzt werden Piezosensoren und Induktionsschleifen vor allem auf Kreuzungen und im Ampelbereich. So kann genau registriert werden, ob ein Fahrer nur die Haltelinie überfahren hat oder gar in den Gefahrenbereich der Kreuzung eingefahren ist als die Ampel rot zeigte. Auch im Schrankenbereich in Parkhäusern findet diese Messtechnik Anwendung, allerdings nicht zur Geschwindigkeitsmessung.
Welche Messfehler können entstehen?
Genauso wie bei Radaranlagen oder anderen Geschwindigkeitsmessgeräten kann bei der Induktions- und Piezomessung ein Messfehler auftreten, welcher für fehlerhafte Ergebnisse sorgt.
Dazu zählen beispielsweise Temperaturschwankungen sowie das durch Achslasten von Schwertransportern auf die Sensoren wirkende Gewicht. Auch starke Bremsmanöver können zu einem falschen Messergebnis führen.
Grundsätzlich müssen die Sensoren und Kabel der Piezo- und Induktionsmessung regelmäßig geprüft und geeicht werden. Vor allem durch starke Hitze und Kälte sowie Eis kann die Fahrbahn beschädigt werden. Risse und Löcher im Asphalt sorgen dafür, dass die Kabel und Sensoren beschädigt werden und eine fehlerhafte Messung zustande kommen kann.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Haben Sie einen Bescheid erhalten, weil Sie zu schnell gefahren sein sollen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies können Sie entweder selbstständig oder mit der Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht tun.