Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung (aktuell)
Zu schnelles Fahren
Sie sind mit dem Pkw einige km/h zu schnell gefahren und wollen möglichst schnell erfahren, mit welchen Strafen Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen haben? Dann ist unser Bußgeldrechner genau das Richtige für Sie.
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Weiterführende Informationen zum Thema Geschwindigkeit und Geschwindigkeitsverstoß:
- 30er Zone
- Blitzer
- Geblitzt
- Geschwindigkeit auf der Landstraße
- Geschwindigkeit in der Spielstraße
- Geschwindigkeit mit Anhänger
- Geschwindigkeitsmessung
- Geschwindigkeitsüberschreitung in der Baustelle
- Geschwindigkeitsüberschreitung mit Gefahrgut-Lkw
- Geschwindigkeitsbegrenzung
- Geschwindigkeitskontrolle
- Höchstgeschwindigkeit
- Mindestgeschwindigkeit
- Richtgeschwindigkeit
- Tempolimit
- Temposünder
- Schrittgeschwindigkeit
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Je nachdem, um wie viele km/h Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten haben und ob sich der Tempoverstoß inner- oder außerorts abgespielt hat, kann dies die Höhe des Bußgeldes beeinflussen. Zwischen 20 und 800 Euro sind möglich.
Neben einem oder zwei Punkten in Flensburg können auch Fahrverbote fällig werden. Diese können für einen, zwei oder drei Monate verhängt werden.
Sobald Sie in der Probezeit 21 km/h oder mehr zu schnell waren, wird dies als A-Verstoß angesehen. Ein solcher zieht eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie ein Aufbauseminar nach sich.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Infos im Video
Geschwindigkeitsüberschreitung – Welches Bußgeld, Punkte, Fahrverbot Sie erwarten
Statistiken zeigen, was viele Verkehrsteilnehmer schon ahnten. Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist das am meisten begangene Verkehrsdelikt schlechthin und zählt zu den häufigsten Unfallursachen. Die Gründe für zu schnelles Fahren mit dem Pkw sind unterschiedlich. Einige Fahrer sind regelmäßig mit hohem km/h unterwegs, andere trifft es im Rahmen von Ausnahmesituationen. Für die Bestrafung sind sie jedoch nicht relevant. Hat die Blitzerfalle erst einmal zugeschlagen, erwartet den Temposünder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bußgeldkatalog Folgendes:
- Bußgelder
- Punkte in Flensburg
- ein Fahrverbot, das sich über mehrere Monate erstrecken kann
Es gilt im Allgemeinen, je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung in km/h ist, desto höher fällt die Bestrafung aus. Die genauen Sanktionen bezüglich Bußgeld, Punkte und Fahrverbot sind im aktuellen Bußgeldkatalog festgelegt. Sie sind mitunter abhängig davon, ob die Geschwindigkeit innerorts oder außerorts überschritten wurde. Der Bußgeldkatalog sieht hier ein breit gefächertes Strafreportoire wegen zu hohen km/h vor. Genaueres dazu im Folgenden.
Zu schnelles Fahren innerorts und außerorts
In Deutschland werden bei den einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitungen Unterschiede gemacht. Diese werden ebenfalls mit verschiedenen Strafen sanktioniert. Hier kommt es darauf an, wo genau Verkehrsteilnehmer wie viel zu schnell gefahren sind. Denn innerorts gilt in bezug auf die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ein anderer Strafmaßstab als außerorts. Da eine Geschwindigkeitsüberschreitung aber im Allgemeinen als eine große Gefährdung der Sicherheit im Verkehr angesehen werden, sind Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot, das von einem Monat bis über mehrere Monate reicht, entsprechend höher angesetzt als bei anderen Delikten.
Vor allem innerhalb geschlossener Ortschaften ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung teuer. Hier sind mehrere Euro fällig. Das Bußgeld liegt bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h nach dem aktuellen Bußgeldkatalog zwischen 30 und 70 Euro. Ab 21 km/h zu schnell werden folgende Ahndungen fällig:
- 115 Euro
- ein Punkt in Flensburg
Dabei müssen Sie beachten, dass das Punktesystem in Flensburg lediglich 8 Punkte umfasst und damit jeder Punkt entsprechend schwer wiegt! Temposünder, welche innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen 21 und 50 km/h geblitzt wurden, müssen mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ab 51 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften ist dann ein Fahrverbot von zwei Monaten die Konsequenz, drei Monate gibt es ab 61 km/h zu schnell.
Auch das Bußgeld und die Punkte steigen, je mehr km/h gefahren wurden als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit es erlaubt. Hier sollten insbesondere Berufskraftfahrer darauf achten, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einzuhalten und sich nicht nur Bußgeld und Punkte zu ersparen, sondern vor allem ein Fahrverbot.
Das höchste Strafmaß erwartet Sie derweil, wenn sie innerorts mit einer Geschwindigkeit von über 70 km/h schneller fahren als erlaubt. Hier kommen gemäß Bußgeldkatlog neben zwei Punkten in Flensburg und einem Bußgeld von satten 800 Euro auch ein Fahrverbot von drei Monaten auf den Verkehrssünder zu.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Sanktionen etwas niedriger angelegt. Die meisten Geschwindigkeitskontrollen werden in Deutschland auf Autobahnen und Landstraßen durchgeführt. Wer außerorts mit bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, muss mit einem Bußgeld zwischen 20 und 60 Euro rechnen, aber nicht mit Punkten oder einem Fahrverbot. Erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wird der erste Punkt in Flensburg fällig. Ab 31 km/h und schneller werden Fahrverbote von einem Monat bis hin zu drei Monaten verhängt.
Wichtig: Außerhalb Deutschlands gibt es hingegen andere Regelungen zum Tempolimit. Vor Reisebeginn sollten Sie sich über die verschiedenen Regeln und Geschwindigkeiten informieren.
Strafen bei besonderen Verkehrssituationen
Der Bußgeldkatalog sieht auch in anderen besonderen Verkehrssituationen, Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot vor, wenn Sie die erlaubte Geschwindigkeit in km/h überschreiten. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw): Bußgeld von 20 Euro, kein Fahrverbot und keine Punkte
- Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit in km/h nicht angepasst: ein Punkt, zusätzlich 100 Euro Bußgeld, 120 Euro bei Gefährdung, 145 Euro bei Sachbeschädigung, kein Fahrverbot
- Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand: ein Punkt in Flensburg, 80 Euro Bußgeld, kein Fahrverbot
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter besonderen Umständen
Egal, unter welchen Umständen zu schnell gefahren wurde, Sanktionen sind in der Regel unausweichlich. Geschwindigkeitsüberschreitungen in besonderen Fällen werden sogar härter sanktioniert als normalerweise. Dies gilt zum Beispiel bei zu schnellem Fahren bei einer eingeschränkten Sichtweite von unter 50 Meter. Das Bußgeld für ein solches Vergehen beginnt bei 100 Euro. Zusätzlich droht ein Punkt in Flensburg. Illegale Straßenrennen werden ebenfalls besonders hart bestraft. Hier fallen drei Punkte in Flensburg, die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe an. Werden Kinder, ältere Menschen oder hilfebedürftige Personen durch eine zu hohe Geschwindigkeit gefährdet, so kommen ein Punkt in Flensburg sowie mindestens 80 Euro Strafe auf den Fahrer zu. Hat das Fahrzeug einen Anhänger, so erhöhen sich die Sanktionen ebenfalls. Autos mit Anhängern werden bei Temposünden Omnibussen und Lkws gleichgesetzt und dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Ausnahmebescheinigung maximal 80 km/h fahren.
Wiederholungstäter
Fahrer, die innerhalb eines Jahres zwei Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und schneller geblitzt wurden, müssen mit einem zusätzlichen Fahrverbot rechnen. Dies gilt auch dann, wenn die jeweilige Einzelüberschreitung der Geschwindigkeit an sich kein Fahrverbot zur Folge gehabt hätte.
Da seit der Einführung der StVO-Novelle ohnehin ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein Fahrverbot fällig wird, ist die Regelung zu Wiederholungstätern an und für sich hinfällig. Sie wurde jedoch nicht außer Kraft gesetzt, weshalb abzuwarten ist, welche Auswirkungen das Ganze in Zukunft haben wird.
Als Fahranfänger zu schnell gefahren
Jeder Fahranfänger hat in Deutschland eine Probezeit von zwei Jahren. Wird innerhalb dieser Probezeit 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren, so wird – neben der entsprechenden Ahnung nach dem Bußgeldkatalog – die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Zusätzlich müssen die Betroffenen dann an einem Aufbauseminar teilnehmen. Eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung dieser Größenordnung hat eine Verwarnung sowie die die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge. Bei der dritten Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr wird der Führerschein in der Probezeit eingezogen.
Welche Toleranzen gelten beim Blitzen
Wer die Höchstgeschwindigkeit überschreitet und dabei geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie eventuell mit einem Fahrverbot über mehrere Monate rechnen. Der Blick auf den Tacho verrät nun, wie hoch die Strafe ausfallen kann. Doch Vorsicht! Aufgrund der Tatsache, dass ein Tachomesser die gefahrene Geschwindigkeit keinesfalls geringer anzeigen darf, ist das angezeigte Tempo oft zu hoch. Des Weiteren sind Messgenauigkeit sowie Messtoleranzen der einzelnen Blitzergeräte ebenfalls unterschiedlich. Hier gilt jedoch, dass stationäre Modelle genauer messen als mobile Geräte. Die einzelnen Abweichungen sind bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen jedoch stets im Vorfeld mit eingerechnet.
Hierzu kommen weitere Toleranzen, welche bei der Geschwindigkeitsmessung abgezogen werden.
Stationäre Blitzer:
- unter 100 km/h = Abzug von 3 km/h
- über 100 km/h = Abzug von 3 Prozent
mobile Geräte:
- unter 100 km/h = Abzug von 4 bis 5 km/h
- ab 100 km/h = Abzug 4 bis 5 Prozent
Zu schnell gefahren – Einspruch einlegen?
Sobald nach der Geschwindigkeitsüberschreitung die passende Post eintrifft, sollten sich Verkehrssünder die Frage stellen, ob sie Einspruch einlegen möchten. Zuallererst muss in jedem Fall aber der beigefügte Anhörungsbogen ausgefüllt werden. Neben den persönlichen Daten werden hier keinerlei andere Aussagen benötigt. Anschließend kommt der Bußgeldbescheid mit dem entsprechenden Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot. Nun können sich Betroffene innerhalb einer Frist von 14 Tagen überlegen, ob sie wirklich Einspruch einlegen oder die Strafe akzeptieren wollen. Ein Einspruch lohnt sich vor allem bei besonders hohem Bußgeld oder in Situationen, in denen der eigene Führerschein in Gefahr ist, inbesondere wenn Berufsfahrer von einem Fahrverbot betroffen sind. Für den Einspruch und ein eventuelles Verfahren ist es für Betroffene zudem empfehlenswert die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.
Erfahren Sie mit Hilfe von unserem Bußgeldrechner noch heute, welche Strafe Sie für Ihr zu schnelles Fahren zu erwarten haben.